München - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Arbeitgeber, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen. "Es gibt keine Bagatellen", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe.
Im abgelaufenen Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde zunächst gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle verspeist hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.
In den unteren Instanzen haben die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei "völlig daneben" gewesen, sagte sie. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. "Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen."
Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, mit dem verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer wegen geringster Delikte entlassen werden. Schmidt bezweifelt die Wirksamkeit des Vorhabens. "Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen", sagte sie. "Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?" Werde sie beispielsweise bei fünf Euro festgelegt und vor dem Arbeitsgericht lande ein Fall, in dem es um 5,10 Euro geht, dann müsse man sich fragen: "Soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?"
mik/ddp/dpa-AFX
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man muss Emmely nicht mögen, ich mag sie auch nicht, ich halte sie für eine einfach gestrickte Persönlichkeit. Aber das BAG hat völlig zurecht entschieden, dass man jemand nicht wegen einem kleinen Fehler nach 30 Jahren einfach [...] mehr...
Also doch aus Ihrer Sicht ein ganz üblicher, also ein ganz normaler Vorgang. Woher dann aber das große Erinnerungsvermögen der Zeugen? mehr...
Das ist in diesem Fall genau das Problem, es handelt sich eben nicht um das Finden eines wertvollen Gegenstand sondern um einen alltäglichen Vorgang um das Finden von Bons. Würde sich auch bei mir einprägen, wenn es sich [...] mehr...
Ich habe hier ja eine Weile mitgelesen, dass der Fall 'Emily' heftig diskutiert wurde. Falls es jemand interessiert: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2739301& mehr...
Selbst wenn: während der Probezeit darf nun einmal auch dann gekündigt werden. Daher kam es auf die Aussagen der Zeugen nicht an: einen Zeugen, dessen Aussage auf den Rechtsstreit keinen Einfluss hat, hört kein Gericht. mehr...
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