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01.01.2010
 

Was sich 2010 ändert

Aus für das Käfig-Ei, mehr Geld für das Kind

Familie beim Schlittschuhlaufen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigenZur Großansicht
AP

Familie beim Schlittschuhlaufen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Das Jahr 2010 hält zahlreiche gesetzliche Neuregelungen bereit. Insbesondere Familien und Arbeitnehmer dürfen sich auf einige hundert Euro mehr im Jahr freuen. SPIEGEL ONLINE gibt den Überblick, was sich für die Verbraucher vom Frühstücksei bis zum Kindergeld ändert.

1. Teil: Geld, Steuern und Abgaben

Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.

Grundfreibeträge: Der Grundfreibetrag wird von bislang 7834 auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 auf 16.009 Euro für Ehepaare angehoben. Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangsteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zum 1. Januar 2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.

Kinderfreibetrag: Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben.

Kindergeld: Das Kindergeld steigt pro Kind um monatlich 20 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es ab 2010 je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.

Krankenversicherung/Steuern: Nachdem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig waren, sind künftig mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Die Höchstbeiträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.

Künstler: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

Kurzarbeitergeld: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.

Mehrwertsteuer: Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt ab Januar nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent. Ungewiss bleibt, inwieweit die Herbergsbetriebe die Ersparnis an Gäste weitergeben.

Unterhaltszahlungen: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Bei bedürftigen Angehörigen oder Lebensgefährten werden künftig Unterhaltszahlungen bis zur Höhe von 8004 Euro anerkannt. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Unternehmen: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.

Wahl der Steuerklasse: Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splitting-Vorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.

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