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02.01.2010
 

Zwangspensionierungen

Hessens Finanzminister gerät in Steuerfahnder-Affäre unter Druck

Hessens Finanzminister Weimar: Verantwortung ist nicht auf untere Behörden abzuwälzenZur Großansicht
ddp

Hessens Finanzminister Weimar: Verantwortung ist nicht auf untere Behörden abzuwälzen

Für Hessens Finanzminister wird es brenzlig. Ein Richter am Bundesverwaltungsgericht kommt nach SPIEGEL-Informationen zu dem Schluss: Karlheinz Weimar hätte "grob rechtswidrige" Zwangspensionierungen von Steuerfahndern prüfen müssen, die auf Basis fragwürdiger psychiatrischer Gutachten erfolgten.

Hamburg - Die Begründungen klingen abenteuerlich: Zwei der vier zwangspensionierten Steuerfahnder litten laut Gutachten unter einer "paranoid-querulatorischen Entwicklung", den anderen beiden attestierte der Psychiater eine "Anpassungsstörung". Mit einer Besserung sei nicht zu rechnen. Die Diagnosen führten dazu, dass die unbequemen Beamten in den Ruhestand geschickt wurden.

Das Ministerium des hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU) behauptet zwar, die Gutachten nicht gesehen zu haben, bevor die Beamten pensioniert wurden. Doch Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, kommt in einer Analyse zu dem Schluss, Weimar könne die Verantwortung nicht einfach auf untergeordnete Behörden abwälzen. Vielmehr sei sowohl die hessische Oberfinanzdirektion als auch Weimars Ministerium nach geltender Rechtslage selbst verpflichtet gewesen, die Gründe für die Ruhestandsversetzung jeweils "eigenständig" zu überprüfen.

In der Analyse, die im Januar veröffentlicht werden soll, bezeichnet Deiseroth die Zwangspensionierungen als "grob rechtswidrig". Das Land Hessen müsse deshalb nun auch mit Schadensersatzansprüchen der Ex-Fahnder rechnen.

Die vier Beamten gehörten zu einer Gruppe Frankfurter Steuerfahnder, die sich vehement dagegen gewehrt hatten, im Jahr 2001 von Ermittlungen gegen vermögende Steuerflüchtlinge abgezogen zu werden. Die Fahnder wurden zunächst zwangsversetzt. Doch sie gaben keine Ruhe, protestierten heftig gegen ihre Versetzung. Später wurden vier Beamte mit Hilfe von offenkundig grob fehlerhaften Gutachten in den Ruhestand geschickt (SPIEGEL 29/2009).

Die "nervenfachärztlichen Gutachten", die der beauftragte Psychiater nach rund einstündigen Terminen anfertigte, laufen in streckenweise wortgleichen Passagen auf das immer gleiche Ergebnis hinaus: Die Fahnder seien wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig.

Die Landesärztekammer hatte die Expertisen als "Gefälligkeitsgutachten" bezeichnet. Auch das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen kam inzwischen zu dem Schluss, dass die Gutachten "nicht den fachlichen Anforderungen" entsprechen. Es liege "ein Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten" vor, urteilte das Gericht. Dem Psychiater, der die Gutachten erstellte, wurde deshalb eine Geldbuße von 12.000 Euro verbunden mit einem Verweis auferlegt. Der Psychiater beharrte in der Vergangenheit jedoch darauf, seine Schlussfolgerungen ordentlich gezogen zu haben.

Weimar hatte angesichts der Auseinandersetzungen über den Fall den vier Betroffenen Anfang Dezember eine Rückkehr in den Staatsdienst angeboten. Sie könnten einen Antrag auf Reaktivierung stellen. Einer der Ex-Fahnder hatte das Angebot als "Verhöhnung der Betroffenen" zurückgewiesen. Die vier kaltgestellten Beamten hatten darüber hinaus vor einigen Tagen angekündigt, wegen der Vorgänge klagen zu wollen.

Das Finanzministerium reagierte darauf gelassen. Die Betroffenen seien erst nach jahrelanger Abwesenheit vom Dienst in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, betonte Finanzstaatssekretär Thomas Schäfer laut einer Mitteilung vom Samstag. Keiner der Steuerfahnder habe gegen die Versetzung Widerspruch eingelegt. Schäfer begrüßte ausdrücklich ein Gerichtsverfahren. Voreilige Schuldzuweisungen seien in den vergangenen Wochen genug gemacht worden. Es sei gut, wenn sich ein Gericht mit den Vorgängen beschäftige. Schäfer betonte, dass sich die Finanzverwaltung und das Ministerium nichts vorzuwerfen hätten.

ase/dpa

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