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02.02.2010
 

Falsche Angaben

Missbrauch bei Hartz IV steigt leicht an

Frau in Arbeitsagentur: Missbrauchsquote liegt bei 1,9 ProzentZur Großansicht
dpa

Frau in Arbeitsagentur: Missbrauchsquote liegt bei 1,9 Prozent

Falsche Angaben, um höhere Leistungen zu kassieren, und mehr Schwarzarbeit: Nach einem Zeitungsbericht ist die Zahl der Missbrauchsfälle bei Hartz IV leicht gestiegen. Die Bundesagentur für Arbeit warnt davor, die Zahlen überzubewerten - die Betrugsquote sei verhältnismäßig niedrig.

Berlin - Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle gestiegen. Dies gehe aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz- IV-System hervor, die der Zeitung vorliege. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.

Insgesamt hätten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV) gehabt. Bezogen auf diese Gesamtzahl habe die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent gelegen. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro.

Ertappt wurden dem Bericht zufolge auch deutlich mehr potentielle Schwarzarbeiter. Die Jahresbilanz zeige zudem auf, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben worden seien. 2008 seien es noch etwa 36.500 Fälle gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei knapp 13.000 Zahlungsempfängern seien die Akten "mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben" worden. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Bundesagentur für Arbeit warnt laut "Süddeutscher Zeitung" davor, die Missbrauchszahlen überzubewerten. Leistungsmissbrauch sei in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben relativ gering verbreitet.

Unter der Regierung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) wurden Anfang 2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Der Name Hartz IV geht auf Peter Hartz, ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, zurück.

anr/dpa/ddp/AFP

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Die neuesten Beiträge:
09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...

09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
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- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz

Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.

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