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02.02.2010
 

Grundsatzurteil

BGH erlaubt scharfe Kontrollen von Wasserpreis-Kartellen

Trinkwasserbehälter der Stadt München: Strengere PreiskontrollenZur Großansicht
AP

Trinkwasserbehälter der Stadt München: Strengere Preiskontrollen

Der Bundesgerichtshof stärkt den Kartellwächtern mit einem Grundsatzurteil den Rücken: Wettbewerbshüter können künftig niedrigere Wasserpreise durchsetzen. Verbraucher in ganz Deutschland dürfen nun auf Entlastung hoffen.

Karlsruhe - Es ist ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Hessens Kartellwächter niedrigere Wasserpreise durchsetzen können. Das oberste Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008.

Laut diesem hatte die Energie- und Wassergesellschaft enwag Haushalts- und Kleingewerbekunden überhöhte Wasserpreise zugemutet. Um 29 Prozent seien die Preise der Gesellschaft, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, zu hoch gewesen.

Städtevergleich Trinkwasserkosten
Stadt
2008
2009
München 154,04 160,31
Hamburg 159,53 164,84
Köln 166,04 166,04
Dortmund 177,92 182,34
Bremen 193,03 193,03
Düsseldorf 194,61 194,61
Frankrfurt/M. 197,16 197,16
Essen 199,39 199,39
Berlin 222,12 228,14
Stuttgart 233,11 233,11
Trinkwasserkosten im Zwei-Personen-Durchschnittshaushalt
(im Zehn-Familien-Haus) bei 96 Kubimetern/Jahr
Quelle: SWM
Dagegen war die Landeskartellbehörde vorgegangen. Sie hatte die enwag mit einer bis zum 31.12.2008 befristeten Verfügung zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte das Vorgehen der Kartellwächter am 18. November 2008 bestätigt. Sein Urteil: Die enwag habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, sie habe höhere Preise als vergleichbare Wasserversorger gefordert.

Versorger protestieren

Die enwag legte dagegen Berufung ein. Sie rechtfertigte die höheren Preise mit der besondere Lage der Stadt. Wetzlar liegt am Rande des Mittelgebirges, dort sei eine Verteilung des Wassers sehr schwierig - und damit teuer. Der BGH ließ diese Begründung nicht gelten. Die enwag muss die Preise nun senken.

Das Urteil hat bundesweite Auswirkungen: Die Wasserpreise öffentlicher Versorger können nun generell leichter auf Missbrauch kontrolliert werden. Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) sieht eine bundesweite Signalwirkung voraus. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Preisunterschiede zwischen den Wasserversorgern gravierend sind, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar sei. In Deutschland gibt es rund 6200 Wasserversorger.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) monierten am Dienstag, die Entscheidung führe zu Rechtsunsicherheit. Es sei unklar, wie Wasserpreise künftig ermittelt werden könnten, die vor Landeskartellbehörden und Gerichten Bestand hätten. Wichtige Kriterien wie Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit, die die Preise wesentlich mitbestimmten, gerieten so ins Abseits.

Bundesweite Signalwirkung

"Das ist ein guter Tag für die Wasserkunden in Hessen", sagte eine Sprecherin des dortigen Wirtschaftsministeriums. Das Urteil habe Signalwirkung über Hessen hinaus. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern bedeute die Preissenkung in Wetzlar eine Ersparnis von etwa 110 Euro pro Jahr. Die Landeskartellbehörde werde weitere Verfahren vorantreiben.

Hessen geht als erstes Bundesland gegen überhöhte Wasserpreise vor. Die Landeskartellbehörde hat bislang gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet und in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar geht es dabei um Unternehmen in Frankfurt und Kassel. Laut Posch sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KVR 66/08, OLG Frankfurt am Main - 11 W 23/07. Eine ausführliche Mitteilung zum Urteil will der BGH in Kürze im Netz veröffentlichen.

ssu/apn/dpa/Reuters

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Bundesweit 6200 Versorger

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