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09.02.2010
 

Wegweisendes Verfassungsurteil

Regierung stellt sich auf Hartz-IV-Korrektur ein

Von Friederike Ott

Foto: DPA

Bekommen Kinder zu wenig Hartz IV? Ist die Sozialreform mit dem Grundrecht auf menschenwürdige Existenz vereinbar? Das Verfassungsgericht entscheidet jetzt darüber - und die Regierung stellt sich schon auf Änderungen ein. SPIEGEL ONLINE analysiert, was gilt, was das Problem ist und wieso das Urteil Milliarden kosten könnte.

Hamburg - Glaubt man den Klägern, geht es um die Menschenwürde von rund 1,7 Millionen Kindern in Deutschland. So viele Minderjährige beziehen derzeit Hartz-IV-Leistungen. Wie viel Geld ein Kind in diesem Land braucht, sei nicht nur eine Frage der Existenzsicherung, argumentieren die Kritiker. Es gehe um Bildung, um Startmöglichkeiten, um Gleichheit - um die Chance, später nicht selbst zum Sozialfall zu werden.

Über genau diese Fragen wird das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entscheiden: Darüber, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungskonform sind.

Hinter den Verfahren zum Thema Hartz IV für Kinder stehen drei klagende Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Die Chancen, dass sie erfolgreich sind, stehen gut. Schon im Januar vergangenen Jahres hat das Bundessozialgericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sahen das Problem bei der Berechnung vor allem darin, dass die Sätze für Kinder lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt wurden - siehe Tabelle:

Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003)
Kategorie Ausgaben* Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt Hartz-IV-Bezug in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 133 96% 127
Bekleidung und Schuhe 34 100% 34
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 322 8% 24
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 27 91% 25
Gesundheitspflege 18 71% 13
Verkehr 59 26% 16
Nachrichtenübermittlung 40 75% 30
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 55% 39
Bildungswesen 7 0% 0
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung 28 29% 8
Andere Waren und Dienstleistungen 40 67% 27
Insgesamt 779
Insgesamt ohne Wohnkosten 483 345
*Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €.

Jetzt steht diese Praxis auf der Kippe. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Münchner "Abendzeitung", sie erwarte einen Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber, "bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern". Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stellt sich darauf ein, dass das Gericht " uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben" gibt. Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen - nicht nur in Bezug auf Geld, sondern auch auf Bildung und Teilhabe. Sie könne sich auch Sachleistungen vorstellen wie Nachhilfe- und Sportunterricht oder warmes Schulessen vorstellen, sagte von der Leyen. Sie erwarte vom Gericht "keine Schwarz-weiß-Entscheidung".

Sozialverbände hoffen auf Hartz-IV-Revision

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", sie hoffe auf deutlich mehr Unterstützung für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern - wie auch der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Er forderte in der "Nordwest-Zeitung", ein bedarfsorientierter Satz für Kinder müsse um 25 bis 30 Prozent höher ausfallen als bisher. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte im Deutschlandradio Kultur, Deutschland sei das einzige Land der Welt, das Kinder aus reichen Familien stärker fördere als Kinder aus armen Familien. Er sprach sich für eine allgemeine Grundsicherung für alle Kinder aus.

Der designierte Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte Sofortmaßnahmen für Betroffene. "Für eine Übergangszeit sollten die Kindergelderhöhungen seit 2008 nicht mehr auf die Hartz- IV-Leistungen angerechnet werden", sagte er.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Präsident Hans-Jürgen Papier will erstmals auch grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Damit könnte das Karlsruher Urteil sogar die Sozialreform ganz kippen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

Wie funktioniert das System bisher, welche Probleme birgt es? Und welche Konsequenzen hätte es, wenn die Verfassungsrichter eine Korrektur fordern? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren:

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18.02.2010 von delinquent: Westerwelles Echo?

Bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich!---Meistens sind gerade diejenigen, die ins gleiche Horn blasen wie Sie,auch jene die am lautesten krakelen wenn sie Berufsmäßig degradiert werden. Ich selbst bin in einem [...] mehr...

18.02.2010 von profprom:

Wenn das stimmt, sollten wir Deutschland in Absurdistan umbenennen. Nennen Sie bitte die Stadt. Danke. mehr...

18.02.2010 von semipermeabel:

Das Ganze hat doch Methode und geistigen Väter der Harz- Gesetze wussten das. Lohndumping als "Standortvorteil"... mehr...

18.02.2010 von UweZ: Tztztz...!!!

Mensch, ist ja toll, Sie kennen sich mit den "meisten anderen Ländern" aus! Na, Ihr enormes Expertenwissen erlaubt mir ja dann die Antwort auf Ihr peinliches Geschwurbel übersichtlich und einfach zu gestalten... [...] mehr...

18.02.2010 von lieven:

Sparen Sie sich die Häme. Die EEJs sind und waren gedacht für genau dieses Klientel: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-51929-3.html Was erwarten Sie denn von denen? Dass die in der Lage sind, eine Wand sauber zu [...] mehr...

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