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09.02.2010
 

Mehrkosten für Hartz-IV-Umbau

Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Foto: AP

Die Bundesregierung muss bei Hartz IV nachbessern - doch das ist kein Triumph der Kläger vor dem Verfassungsgericht. Tatsächlich bietet das Urteil viele Möglichkeiten für den Staat, Kosten und den Bedarf der Leistungsempfänger auch nach der Revision kleinzurechnen.

Die Bundesministerin, der Hartz-IV-Empfänger, einfache Zuhörer und professionelle Beobachter - sie alle hatten sich erhoben und warteten darauf, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts das Ergebnis des Urteils verkündete. Doch lang und immer länger zogen sich Hans-Jürgen Papiers Ausführungen über Paragrafen zur Bemessung der Hartz-IV-Sätze. Schließlich kam der oberste Richter endlich zum Thema Grundgesetz und dem entscheidenden Wort: "unvereinbar".

Arme reckten sich triumphierend in die Höhe, Seufzer der Erleichterung brachen sich Bahn, in der ersten Reihe ließ sich Thomas K., der als einziger der Kläger zur Verhandlung des Verfassungsgerichts und nun auch zur Urteilsverkündung erschienen war, von seinem Anwalt per Händedruck gratulieren.

Doch als die Richter die Urteilsgründe verlesen hatten, kehrte auf Klägerseite wieder Ernüchterung ein. Formal hat das Verfassungsgericht den Bedenken zwar umfassend Rechnung getragen. Doch im Kern muss sich erst jetzt noch zeigen, was die Entscheidung wert ist - vermutlich längst nicht so viel, wie im Vorfeld von den Klägern gehofft und von der Politik befürchtet worden war.

Wasser im Wein

Entsprechend verhalten waren die Reaktionen. "Es ist ein Etappensieg", stellte K. mit nunmehr gebremster Euphorie fest. Auch wenn er das Urteil "erst noch mal lesen" müsse, störe ihn schon jetzt, dass etwa das Kindergeld bei Hartz-IV "weiter als Einkommen angerechnet wird".

Noch skeptischer zeigte sich der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher, der eine andere Familie vertreten hatte. Er sehe "reichlich" Wasser im Wein. Über "Einzelheiten" müsse man jetzt "erst mal nachdenken". Schon weil es für die Vergangenheit nun auf keinen Fall Nachzahlungen geben werde, sei das Urteil "ein bisschen seltsam", so Reucher. "Wir klagen seit fünf Jahren, erfahren nun, dass alle Vorschriften verfassungswidrig sind, und haben doch erst einmal nichts davon", lautet sein enttäuschtes Fazit.

"Das Gericht hat der Bundesregierung auf die Finger geklopft", künftige Fehlentwicklungen aber "nicht stark genug" verhindert, sagt Reucher. Er fürchte, "dass die Politik in die Versuchung kommt, noch mal neu zu rechnen" - um dann wieder dieselben Zahlen auszuwerfen, nur mit anderer Begründung.

Ein anderer Anwalt witzelte gar auf Kosten des Verfassungsgerichtspräsidenten: ein "Papier-Tiger" sei dieses Urteil. Triumph hört sich anders an.

Regierung meidet Kostenprognose

Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) zeigte sich denn auch trotz der Niederlage gut gelaunt. Der Gesetzgeber sei "bestätigt", sagte sie mit Blick auf die Methode der Hartz-IV-Berechnung mit Hilfe der Verbraucherstatistik. Auch an der Mahnung des Gerichts, bei Kindern Bildungskosten nicht zu vernachlässigen fand die Mutter von sieben Kindern Gefallen.

Eine Prognose, ob dies höhere Hartz-IV-Leistungen zur Folge habe, gab von der Leyen gleichwohl nicht ab. Dazu sage sie "gar nichts", wiederholte die CDU-Politikerin mehrfach. Es wäre eine "Missachtung des Gerichts", jetzt Zahlen zu nennen.

Tatsächlich bietet die Entscheidung des obersten Gerichts der Regierung einige Spielräume, das sieht man auch in der Opposition so. "Wenn man's drauf anlegt", können auch die neu berechneten Regelsätze für Erwachsene auf einem "ähnlichen Niveau" bleiben wie bisher, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner. Und fügte hinzu: "Nur bei Kindern dürfte das schwierig werden."

Denn die Verfassungsrichter haben zwar entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die "zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind". Dazu gehöre neben Mitteln für "Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit" auch die "Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".

Über die Höhe der Sozialleistungen ist damit aber erst einmal nichts gesagt. Die aktuellen Leistungen für Erwachsene und selbst für Kinder seien "nicht evident unzureichend", erklärten die Richter. Das bedeutet: An der Höhe gibt es an sich nichts auszusetzen. Der Gesetzgeber muss nur bessere Gründe finden, wenn er nicht mehr Geld zur Verfügung stellen will.

Mehr Geld für chronisch Kranke

Klar ist immerhin, dass es für den Staat an einigen Stellen teurer wird. Das betrifft die sogenannten dauerhaften atypischen Bedarfe - also Zusatzkosten für Medikamente bei chronischer Krankheit, zusätzliche Fahrtkosten von getrennt lebenden Müttern oder Vätern, oder unvermeidbare Mehrkosten für privat Versicherte, die nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück können. Eine solche "Härtefallregelung" soll nun sogar schon vor der gesetzlichen Neuregelung zum Jahresende greifen.

Die Tendenz bei den Regelsätzen für Erwachsene und vor allem für Kinder geht insgesamt zunächst nach oben. Grund dafür: Vom statistisch ermittelten Bedarf wurden aus Sicht der Richter zu viele schlecht oder gar nicht begründete Abzüge gemacht.

So wurden etwa Abschläge für Luxusausgaben vorgenommen, "ohne dass feststand", ob das untere Fünftel der Bevölkerung als statistische Bezugsgruppe "überhaupt solche Ausgaben getätigt hat", erklärte Papier. Pauschale Kürzungen für Strom und Privatfahrzeuge waren aus Sicht des Gerichts ebenfalls mangels empirischer Angaben "nicht tragfähig begründet".

Und für "Bildungswesen" sowie "außerschulischen Unterricht in Sport und musischen Fächern" waren zunächst ohne erkennbaren Grund sogar gar keine Ausgaben angesetzt. Selbst nachdem der Bund im Jahr 2007 in einigen Punkten nachgebessert hat, blieben diese Abschläge erhalten.

Bei Kindern kommt noch hinzu, dass der Gesetzgeber deren Bedarf überhaupt nicht "realitätsgerecht" ermittelt, sondern nur pauschal vom ermittelten Erwachsenensatz je nach Alter bis zu 40 Prozent abgezogen hat.

Bei der Begründung geschlampt

Kritisiert haben die Richter allerdings nur, dass der Gesetzgeber bei den Begründungen für all diese Missstände geschludert hat und seinem Ansatz nicht konsequent genug gefolgt ist. Eine bestimmte Methode haben sie indes nicht vorgeschrieben, solange die notwendigen Hilfen in einem "transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf" ermittelt werden. Zusätzliche Leistungen sind damit nicht garantiert.

Es gibt sogar Stellschrauben, um Mehrbedarf an anderer Stelle wieder herunterrechnen zu können. So gesteht das Verfassungsgericht bei der Bestimmung des Leistungsumfangs einen "Gestaltungsspielraum" zu, der die "Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse" ebenso umfasst wie die "wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs".

Dieser Spielraum ist dabei "enger", wenn es um die "Sicherung der physischen Existenz eines Menschen" geht, also vor allem Wohnung, Heizung, Essen, Kleidung, Gesundheit. Er ist aber "weiter" gefasst, wenn es "Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" betrifft, also etwa das Auto, Freizeit und Unterhaltung.

Schon die Festlegung auf das untere Fünftel der Bevölkerung als statistische Bezugsgruppe ist nicht zwingend. Das Verfassungsgericht hält sie zwar für "sachgerecht", schließt aber eine enger gefasste Vergleichsgruppe, etwa das untere Zehntel, mit entsprechend niedrigeren Ausgaben, nicht von vornherein aus. Und auch ob der Gesetzgeber das Existenzminimum "durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen".

Spätestens im Herbst wird Ministerin von der Leyen mit einem neuen Konzept auch konkrete Zahlen präsentieren müssen. Zumindest Kläger Thomas K. wird dann ganz genau hinschauen. "Wenn das nicht vernünftig funktioniert, dann gehe ich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigt K. "Ich bin nämlich etwas dickschädelig", sagt er und lacht.

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Die neuesten Beiträge:
18.02.2010 von delinquent: Westerwelles Echo?

Bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich!---Meistens sind gerade diejenigen, die ins gleiche Horn blasen wie Sie,auch jene die am lautesten krakelen wenn sie Berufsmäßig degradiert werden. Ich selbst bin in einem [...] mehr...

18.02.2010 von profprom:

Wenn das stimmt, sollten wir Deutschland in Absurdistan umbenennen. Nennen Sie bitte die Stadt. Danke. mehr...

18.02.2010 von semipermeabel:

Das Ganze hat doch Methode und geistigen Väter der Harz- Gesetze wussten das. Lohndumping als "Standortvorteil"... mehr...

18.02.2010 von UweZ: Tztztz...!!!

Mensch, ist ja toll, Sie kennen sich mit den "meisten anderen Ländern" aus! Na, Ihr enormes Expertenwissen erlaubt mir ja dann die Antwort auf Ihr peinliches Geschwurbel übersichtlich und einfach zu gestalten... [...] mehr...

18.02.2010 von lieven:

Sparen Sie sich die Häme. Die EEJs sind und waren gedacht für genau dieses Klientel: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-51929-3.html Was erwarten Sie denn von denen? Dass die in der Lage sind, eine Wand sauber zu [...] mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
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Arbeitslosengeld II

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Peter Hartz


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Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.




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