Wirtschaft


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15.02.2010
 

Bundestagsgutachten

Griechenland hat Recht auf EU-Hilfe

Demonstrant in Athen: "Bailout-Verbot greift zu kurz"Zur Großansicht
dpa

Demonstrant in Athen: "Bailout-Verbot greift zu kurz"

Es ist ein Lichtblick für das hochverschuldete Griechenland. Laut einem Bundestagsgutachten muss Athen nicht mehr um EU-Hilfe betteln. Im Gegenteil: Der von der Pleite bedrohte Staat hat sogar ein Recht auf finanzielle Hilfe.

Berlin - Das hoch verschuldete Griechenland kann durchaus auf Finanzhilfen der EU-Partner hoffen. Das geht aus einem aktuellen Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages hervor. Danach kann der Rat der Europäischen Union für einen Mitgliedstaat finanziellen Beistand beschließen, "der aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht ist".

Dies lasse Artikel 122 des "Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) zu. Die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedstaates könne als ein solches außergewöhnliches Ereignis eingeordnet werden. Eine defizitäre Haushaltslage - soweit sie Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist - könne ebenfalls als außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Art. 122 Abs. 2 AEUV betrachtet werden, wird in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages weiter argumentiert.

Bisher wurde ein Verbot von Finanzhilfen für das Euro-Land Griechenland immer mit der sogenannten No-Bailout-Klausel nach Artikel 125 desselben Vertrages begründet (siehe Kasten in der linken Spalte). Danach dürfen weder die EU noch ein anderes EU-Land für Verbindlichkeiten eines Mitgliedstaates haften oder einspringen. Diese Klausel sei strikt einzuhalten, heißt es in dem Papier zwar. Allerdings seien die Bestimmungen aus Artikel 122 und 125 - die Beistands- und die Verbotsnorm - gleichrangig.

Aus Sicht des Grünen-Finanzexperten Gerhard Schick zeigt das Gutachten, dass die Argumentation allein mit dem Bailout-Verbot zu kurz greife. "Ein Land, das derart stark spekulativen Angriffen der Finanzmärkte ausgesetzt ist wie Griechenland, dürfte die Voraussetzungen für Art. 122 erfüllen." Es dürfe kein Pauschalverbot gelten, sondern es müssten beide Vorgaben berücksichtigt werden.

Derweil soll die griechische Regierung nach dem Willen der EU-Kommission ihre komplizierten Finanztransaktionen zur Verschleierung ihres Schuldenbergs offenlegen. Die Kommission habe Griechenland eine Frist bis Ende Februar für nähere Auskünfte gesetzt, wie die Währungsgeschäfte sich seit 2001 auf die Bilanzen ausgewirkt hätten, sagte ein Sprecher am Montag.

Angesichts gefälschter Bilanzen will die EU außerdem ihren Mitgliedern bei Statistiken strenger auf die Finger schauen. Einem Bericht der "New York Times" zufolge halfen US-Großbanken der griechischen Regierung bis zuletzt bei Bilanztrickserien.Milliardensummen sollen als Währungsgeschäft und nicht als Kredit verbucht worden sein, so dass das Land die Defizitkriterien erfüllt habe.

Wie der Taschenspielertrick zur vermeintlichen Geldvermehrung tatsächlich ablief, berichtete DER SPIEGEL bereits vergangene Woche: Statt Griechenland einen offiziellen Kredit zu geben, nutzten die Banker ein spezielles Finanzinstrument, einen sogenannten Cross-Currency-Swap. Mit derartigen Instrumenten werden in Fremdwährungen aufgenommene Staatsschulden in Euro getauscht - und nach einer gewissen Laufzeit wieder zurück.

Die Finanzminister der Euro-Gruppe wollten am Montagabend erörtern, ob sie Griechenlands Sparprogramm für ausreichend halten, das Defizit innerhalb der nächsten drei Jahre zu verringern.

fro/dpa/APN

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Steckbrief: Griechenland

Schuldenquote: 112,6 Prozent des nationalen BIP

Haushaltsdefizit: 12,7 Prozent des nationalen BIP (2009)

BIP-Wachstum: -1,1 Prozent (Prognose 2009)

Anteil am BIP der Euro-Zone: 2,6 Prozent (2008)

Quelle: EU-Kommission






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