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18.02.2010
 

Streit über Regelsätze

Hartz-IV-Forscher springen Westerwelle bei

Von Anne Seith und Alexander Landsberg

Suppenküche in Berlin: Arbeitslosen-BetreuerZur Großansicht
Getty Images

Suppenküche in Berlin: Arbeitslosen-Betreuer

Guido Westerwelle mag sich bei seiner Hartz-IV-Schelte im Ton vergriffen haben - in der Sache aber hat er Recht, sagen Ökonomen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. Sie legen neue Zahlen vor, die klarmachen: Für viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger rentiert sich ein regulärer Job schlicht nicht.

Hamburg - Der Arbeitslose ist Ende 20, trägt Piercings und riecht ein wenig merkwürdig. Er hat eine zerrissene Hose an, seine Kleider sind alt und wurden schon lange nicht mehr gewaschen. Seit ein paar Tagen hat das Jobcenter seinen Hartz-IV-Satz gekürzt - weil der Mann so gar keine Bereitschaft zeigte, sich einen Job zu suchen. Deshalb sitzt er jetzt vor seiner Betreuerin. Er bittet um mehr Geld.

Solche Szenen erleben die sogenannten Fallmanager bei der Arbeitsagentur immer wieder. Manchmal kommen ihre Kunden auch gar nicht mehr. Reagieren weder auf Briefe noch auf Einladungen - auch wenn ihnen die Mittel gekürzt werden. Eine kleine Finanzspritze ist schließlich besser als gar keine. Und die Fragen der Betreuer aus dem Jobcenter sind lästig.

Es gibt auch Geschichten von Familien, die sich über Generationen vom Staat ernähren lassen. "Wenn die Eltern schon von Sozialhilfe gelebt haben, kennen die Kinder nichts anderes", sagt eine Fallmanagerin aus Stendal in Sachsen-Anhalt. Vor allem Jugendliche ließen dann manchmal jeden Sinn dafür vermissen, dass die monatlichen Überweisungen nicht selbstverständlich, sondern nur gegen regelmäßige Bemühungen auf dem Jobmarkt zu haben sind.

Wenn es zu Sanktionen und Kürzungen komme, reagiere manch einer ruppig, sagt die Frau. Es habe schon Tumulte gegeben. "Ich musste auch Hausverbote erlassen."

Ein regulärer Job lohnt sich oft nicht

Es sind Berichte wie diese, die Guido Westerwelles umstrittene These zu bestätigen scheinen: Das Hartz-IV-Prinzip "Fördern und Fordern" ist grandios gescheitert. Weil sich Arbeiten aus Sicht vieler Hartz-IV-Empfänger einfach nicht lohnt.

"Was sagt eigentlich die Kellnerin mit zwei Kindern zu Forderungen, jetzt rasch mehr für Hartz IV auszugeben?", fragte der FDP-Chef in einem Gastbeitrag für die "Welt". "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein" - mit solchen Sätzen entfachte er eine hitzige Debatte und legte in den vergangenen Tagen mehrmals nach.

Der polemische Tonfall mag fehl am Platz sein. Doch tatsächlich geht es im Kern um ein Problem, das Betreuer von Arbeitslosen kennen. Warum soll sich ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger dem oft deprimierenden Bewerbungs- oder Qualifizierungsmarathon stellen, wenn er mit einem Vollzeitjob genauso viel oder nur wenig mehr Geld verdienen würde wie mit Hartz IV?

Dass sich ein regulärer Job für viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht auszahlt, zeigt eine neue Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW). "Das Hartz-IV-System wirkt wie eine Falle, in der sich Arbeit nicht lohnt", lautet die Schlussfolgerung der Forscher.

"Ginge es nur ums Geld, gäbe es keine Friseurinnen mehr"

Das zentrale Ergebnis der Untersuchung: Vor allem gering Qualifizierte verdienen mit einem Vollzeitjob oft nicht viel mehr als Hartz-IV-Empfänger. Regional gesehen sind die neuen Bundesländer besonders stark von dem Problem betroffen. Und am schlimmsten dran sind ausgerechnet alleinerziehende Mütter mit geringer Qualifikation. Oder auch alleinverdienende Familienväter. Klaus Schrader, einer der Autoren der Studie, macht für SPIEGEL ONLINE zwei Beispielrechnungen auf:

  • Eine alleinstehende 45-Jährige mit zwei Kindern und geringer Qualifikation, die in Ostdeutschland früher im Dienstleistungssektor tätig war, bringt es demnach mit Arbeitslosengeld II alles in allem auf 1498 Euro im Monat. Hat die Frau nebenbei noch einen 400 Euro-Job, dürfte sie davon weitere 160 Euro behalten.
    Ihr potentieller Netto-Einstiegslohn bei der Rückkehr in einen Vollzeitjob beliefe sich dagegen nur auf 1392 Euro - das Kindergeld, das ihr dann zustehen würde, schon eingerechnet. Natürlich würde dieses Gehalt vom Jobcenter auf das Niveau des Arbeitslosengelds II angehoben. Aber, sagt Schrader: "Dafür muss die Frau den ganzen Tag arbeiten, die Kinder müssen betreut werden, eventuell kommen noch Fahrtkosten auf sie zu." Wie schwer gerade die Kinderbetreuung sein kann, berichtet auch eine Frankfurter Fallmanagerin: "Wir haben Frauen, die schon seit zwei Jahren auf einen Hortplatz warten."
  • Einem 45-jährigen Vater, dessen Ausbildung nicht allzu gut ist und der im Westen als Dienstleister für den Familienunterhalt sorgte, bevor er arbeitslos wurde, ergeht es nach der IfW-Rechnung wenig besser. Sein Arbeitslosengeld II würde sich auf 1738 Euro summieren - mit einem 400 Euro-Job könnte er so auf 1898 Euro kommen. Eine Vollzeitstelle brächte dem Haushalt inklusive Kindergeld 1830 Euro.

In vielen Arbeitsagenturen und Jobcentern will man trotz solcher Rechnungen die Hartz-IV-Empfänger nicht pauschal als Faulpelze abstempeln. Auch die Frankfurter Fallmanagerin erklärt lange, ihrer Erfahrung nach seien nur einzelne Personen tatsächlich nicht willens, sich noch um einen neuen Job zu bemühen. Bei Arbeit gehe es schließlich um mehr als nur ums Finanzielle. "Viele denken ja, sie können einfach nichts mehr", sagt die Betreuerin. "Wenn diese Menschen in eine Beschäftigung kommen, merkt man richtig, wie die Motivation wieder wächst."

Einer ihrer Kollegen aus einem anderen Bundesland sagte nüchtern: "Ginge es nur ums Geld, gäbe es im Osten keine Friseurinnen mehr." In manchen ostdeutschen Ländern verdienen Angestellte in Haarsalons nur wenige Euro pro Stunde. In Köln wurden vom Hauptzoll bei einer Untersuchung sogar Stundenlöhne von 1,50 Euro aufgedeckt.

"Wir haben ein Problem"

"Wir haben ein Problem", sagt der Wissenschaftler Alfred Boss vom IfW. "Es ist wichtig, dass es diskutiert wird."

Die Zeit drängt: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung des Regelsatzes von 359 Euro als grundgesetzwidrig eingestuft. Viele Kritiker von Hartz IV fordern deshalb eine Erhöhung der Sätze. Dann jedoch würde sich das Problem verschärfen - und der Anreiz, auch gering bezahlte Jobs anzunehmen, noch niedriger werden.

Im schlimmsten Fall würden so noch mehr Menschen in die Hartz-IV-Falle getrieben, sagt Boss. Der Ökonom hat einen Lösungsansatz, der auf den ersten Blick geradezu wahnwitzig erscheint: "Ich bin dafür, den Regelsatz zu kürzen und gleichzeitig von einem Zuverdienst mehr übrig zu lassen." Sollte der Arbeitslose selbst keine Arbeit finden, sei zum Beispiel eine Tätigkeit für die Kommune denkbar. "So könnte das Einkommen mindestens auf das jetzige Leistungsniveau erhöht werden." Er ist überzeugt: "Jeder kann beschäftigt werden, wenn man auch sehr niedrige Löhne zulässt."

Ähnliche Vorschläge hatten zuvor schon andere Wissenschaftler gemacht, unter anderem vom Münchner Ifo-Institut - politisch durchsetzbar sind sie wohl kaum.

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Die neuesten Beiträge:
12.05.2010 von Prekarianer:

ohje wieder der herr/frau kontrastprogramm wenn man weiss das D 70% oder mehr im europ. ausland absetzt was dann ? was sagen sie denn zu den europ. nachbarn die D an den pranger stellen ob des zb lohndumpings ? mehr...

12.05.2010 von Kontrastprogramm:

Nun, der schwache Euro wird ja die Exporte kräftig beleben. Einhergehend wird eine kräftige Nachfrage nach Arbeitskräften entstehen. Bin mal gespannt, wie kräftig sich Ihre Lieblingsklientel daran beteiligen wird/kann. mehr...

12.05.2010 von Kontrastprogramm:

Ihre persönliche Zuneigung hat mich zutiefst berührt. A) wir bevorzugen schon seit Jahren grünen griechichen Spargel, hat denen aber leider auch nichts genutzt. B) Betongeld C) Rentenansprüche und ähnliches brauchen [...] mehr...

11.05.2010 von Lutz Krumm:

An immerhin dieser Stelle sind wir uns mal einig. Ist auch mal schön! ---Zitat--- Ich sehe nur eine Gefahr, die der Inflation. ---Zitatende--- Sie haben wohl was zu verlieren? Das habe ich übrigens auch, aber dennoch sehe [...] mehr...

11.05.2010 von Jordan Sokoł: Ungerechtfertigte Abzocke abschaffen

Dem Urteil könnte ohne großes Federlesen ein leider seit etwa 40 Jahren eingebürgerter Brauch geopfert werden: - Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz! Betreff: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Sehr geehrte Frau von der [...] mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz


Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.




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