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04.03.2010
 

Studie der Arbeitsagentur

Hartz-IV-Empfänger suchen selbst nach Jobs

Demonstration gegen Hartz IV: Motivation stellt sich nicht zwangsläufig von selbst einZur Großansicht
DPA

Demonstration gegen Hartz IV: Motivation stellt sich nicht zwangsläufig von selbst ein

Wollen die meisten Hartz-IV-Empfänger arbeiten oder nicht? Ja! Das ist zumindest das Ergebnis einer Studie der Bundesagentur für Arbeit. Die Forscher warnen aber: Viele Bemühungen um eine Beschäftigung bleiben erfolglos.

Nürnberg - Diese Studie korrigiert das Bild, das viele Menschen von Langzeitarbeitslosen haben: Hartz-IV-Empfänger ergreifen nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vielfältige Aktivitäten, um Arbeit zu finden - auch auf eigene Initiative. Das IAB ist der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen.

Die Studie, die sich auf intensive Gespräche mit Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende stützt, habe jedoch auch ergeben, dass viele Bemühungen um eine reguläre Beschäftigung ins Leere liefen, erklärten die Autoren. Beschäftigungsmaßnahmen wie Ein-Euro-Jobs oder Erwerbsformen wie Minijobs und Leiharbeit führten dagegen zu einer zumindest kurzfristigen Verbesserung der materiellen und sozialen Situation von Hilfebeziehern, hieß es weiter.

Bei den untersuchten Fällen leistet Beschäftigung einen maßgeblichen Beitrag zur Verminderung materieller Notlagen. Langzeitarbeitslose, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus Hartz-IV-Leistungen bestreiten müssen, sind von finanziellen Problemen hingegen häufiger und stärker betroffen. "Für Hartz-IV-Empfänger, bei denen sich Resignation oder eine fatalistische Grundstimmung breit gemacht haben, sind besondere Strategien der motivationsbezogenen Stabilisierung erforderlich", schreiben die Autoren der Studie.

Die untersuchten Fälle zeigten, dass sich Motivation durch die Maßnahmen aktivierender Arbeitsmarktpolitik nicht zwangsläufig von selbst einstelle und sich auch nicht durch Sanktionen erzwingen lasse. Vielmehr bedarf es nach Einschätzung der beiden IAB-Forscher in solchen Fällen einer Mischung aus sozialpädagogisch ausgerichteter Unterstützung zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Aktivierungsangeboten, die auf berufliche Qualifikation zielen.

böl/apn

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09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...

09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
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- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz


Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.




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