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09.03.2010
 

Neue Mindeststandards

Zeitarbeiter erkämpfen sich Lohnerhöhung

Reinigungskraft: 7,50 Euro als Mindestlohn im OstenZur Großansicht
AP

Reinigungskraft: 7,50 Euro als Mindestlohn im Osten

Der Einigung in der Zeitarbeitsbranche ist perfekt: Die Entgelte werden bis 2012 viermal erhöht, der Mindestlohn wird auf 7,50 Euro angehoben. Eine Anti-Dumping-Klausel regelt zudem, dass Angestellte nicht mehr gefeuert und später als Leiharbeiter wieder angestellt werden dürfen.

Berlin - In der Zeitarbeitsbranche steigen die tariflichen Einkommen. Dabei werden auch die Mindestlöhne schrittweise erhöht. Eine neue Regelung soll zudem Lohndumping verhindern. Darauf einigten sich am Dienstag der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Die Entgelte werden bis Herbst 2012 viermal angehoben, um bis zu 2,5 Prozent bei jedem Schritt. Erhöht wird auch der Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer - in mehreren Etappen bis auf 7,50 Euro pro Stunde im Osten und 8,19 Euro im Westen ab November 2012, wie beide Seiten in Berlin mitteilten. Der Beschluss betrifft weite Teile der Branche: In der Tarifgemeinschaft sind alle DGB-Gewerkschaften außer Transnet vertreten. Die größten Organisationen darin, Ver.di und IG Metall, bewerteten das Vertragswerk als Fortschritt.

"Damit ist es gelungen, 7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen", kommentierte der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske das Ergebnis. Für IG-Metall-Chef Berthold Huber ist der Abschluss eine gute Grundlage, um Missbrauch in der Leiharbeit zu bekämpfen. BZA-Verhandlungsführer Thomas Bäumer hob hervor, dass die Mitarbeiter in den ostdeutschen Ländern in erheblichen Maße von den Einkommenserhöhungen profitierten.

In einer Zusatzklausel wurde geregelt, dass Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns nicht mehr genutzt werden darf, um Löhne zu senken. "Damit gilt im Grundsatz für konzerninterne Leiharbeit die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern. Der Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen", erklärten Bsirske und Huber gemeinsam. Der Drogeriekette Schlecker wurde vorgeworfen, Beschäftigte entlassen und dann als Zeitarbeiter zu niedrigeren Löhnen wieder eingestellt zu haben.

Der BZA stellte fest, mit der Zusatzklausel hätten die Sozialpartner Handlungsfähigkeit bewiesen. "Jetzt ist es Sache der Politik, die Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären", sagte Bäumer.

ssu/dpa-AFX

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