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13.03.2010
 

Hohe Kosten

Kartellamt prüft Automatengebühren bei mehr als 280 Banken

Geldautomat: Im Schnitt sechs Euro GebührenZur Großansicht
Mikko H. Hypponen

Geldautomat: Im Schnitt sechs Euro Gebühren

Bis zu zehn Euro verlangen einzelne Banken einer Zeitschrift zufolge, wenn Kunden anderer Institute an ihren Automaten Geld abheben wollen. Wegen dieser hohen ermittle das Kartellamt gegen 280 Kreditinstitute, heißt es in dem Bericht.

Bonn - Geldabheben am Automaten einer fremden Bank kann teuer werden: Der Zeitschrift "Euro am Sonntag" zufolge verlangen einzelne Banken bis zu zehn Euro Gebühr dafür. Eine durchschnittliche Transaktion koste die Institute etwa 70 Cent, wird Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Verbraucherschutz-Ausschusses, zitiert. Die durchschnittliche Gebührenbelastung für den Verbraucher liege derzeit bei fast sechs Euro.

Deshalb ermittle das Kartellamt nun gegen mehr als 280 Geldinstitute. Geprüft werde, ob die Banken bei Bargeldabhebung an fremden Geldautomaten überhöhte Gebühren von den Kunden oder anderen Banken verlangen. Es bestehe ein Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkung, verbotene Diskriminierung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

"Dem Bundeskartellamt liegen Beschwerden von Personen und Kreditinstituten über die Höhe der Entgelte vor", zitierte die Zeitung einen Kartellamtssprecher. Diese Beschwerden würden nun geprüft. Das Kartellamt war am Wochenende zunächst nicht für weitere Auskünfte zu erreichen.

Das Thema Gebühren an Geldautomaten ist auch Gegenstand eines Spitzengesprächs, zu dem der Verbraucherschutz-Ausschuss des Bundestags am 17. März hochrangige Bankenrepräsentanten nach Berlin geladen hat. Michael Goldmann schloss eine gesetzliche Regulierung in "Euro am Sonntag" nicht aus: "Ich will nicht gleich die Gesetzeskeule schwingen. Fakt ist aber, dass im Interesse der Verbraucher schnell gehandelt werden muss", sagte er.

Ein Kartellamtssprecher erklärte dem Bericht zufolge, die Behörde habe den Banken eine Frist bis Ende März gesetzt, um Auskunft über ihre Gebühren zu geben. Anschließend sollten die Antworten zeitnah ausgewertet und entschieden werden, ob ein formelles Verfahren gegen die Institute eingeleitet werde.

Bis 1997 hatte es bei Barabhebungen an Bankautomaten eine einheitliche Gebühr von vier Mark gegeben. Diese Praxis ist von den Sparkassen aufgekündigt worden mit der Begründung, sie müssten die umfassendste Infrastruktur an Bankautomaten unterhalten, von der kleinere Verbünde profitierten. Seitdem betreiben die Banken eine Art Mischkalkulation mit sehr unterschiedlichen Gebühren.

ase/APD

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