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24.03.2010
 

Arbeitsprozess in Köln

Gefeuert wegen Schweißgeruchs

Von Friederike Ott

Werner M. in seinem Arbeitszimmer: "Das ist Rufmord"Zur Großansicht
SPIEGEL ONLINE

Werner M. in seinem Arbeitszimmer: "Das ist Rufmord"

Die Stadt Köln hat einen Architekten gefeuert, weil er angeblich nach Schweiß riecht. Elf Ex-Kollegen halten die Kündigung für absurd und bezeugen das mit ihren Unterschriften - jetzt muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Hamburg - Werner M. ist ein Mann, den man durchaus als gepflegt beschreiben kann. Er trägt Jeans, einen grauen Wollpulli, darunter ein frisch gebügeltes Hemd. Seine Hände sehen zwar nicht aus wie manikürt, aber dreckig sind sie nicht. Und nach Schweiß riecht M. auch nicht.

M. ist es unangenehm und auch ein bisschen peinlich, dass seine Körperhygiene öffentlich diskutiert wird. Doch die Wut ist größer als die Scham, und deshalb spricht er auch mit der Presse.

Er war in der "Bild"-Zeitung, im "Kölner Stadtanzeiger" und in der "Süddeutschen". Nur mit Foto, ohne Namen. "Das bleibt ja ewig im Internet hängen, egal wie es ausgeht."

Denn unangenehm ist der Fall für M. allemal. Die Stadt Köln, bei der er als Architekt angestellt war, hat ihm innerhalb der Probezeit gekündigt. Die Begründung hat es in sich: Er sei durch sein "ungepflegtes Erscheinungsbild, insbesondere durch starken Schweißgeruch und unsaubere Hände, aufgefallen". So steht es in dem Kündigungsschreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Ging es nur darum, ihn loszuwerden?

M. hält die Begründung für völlig abwegig. In Köln war es im vergangenen Sommer häufig über 35 Grad heiß, im Büro habe es keine Klimaanlage gegeben. M. war viel unterwegs auf Ortsterminen beim Bauherrn. Natürlich habe er da geschwitzt, wie jeder andere auch, sagt er. Deshalb hat er Klage eingereicht. An diesem Donnerstag entscheidet nun das Arbeitsgericht Köln über den Fall.

M. ist nicht der Einzige, der den Vorwurf für absurd hält. Elf seiner einstigen Kollegen haben einen Brief an seine Chefin Renate Kaymer geschrieben, die Leiterin der Kölner Denkmalbehörde. In diesem fordern sie die Weiterbeschäftigung von M. Die Kündigung sei "nicht nachvollziehbar" und entbehre "jeder Grundlage", schreiben sie. "Sie verletzt die Schamgrenze und die Menschenwürde", sagt M.s Anwalt Reinhard Bauer.

Für M. ist die Sache ohnehin klar: Seine angeblich mangelhafte Körperhygiene sei nur ein Vorwand, um ihn loszuwerden. Vielleicht habe man darauf spekuliert, dass er mit so einer Geschichte, in der es um den eigenen Schweißgeruch geht, nicht an die Öffentlichkeit gehen würde. M. glaubt, dass er zu unbequem für seinen Arbeitgeber geworden ist.

Bis vor wenigen Monaten war M.s berufliches Leben noch weitgehend ohne Sorgen. Er war 17 Jahre lang als Architekt in einem Düsseldorfer Büro angestellt. Dann kam die Finanzkrise, im Frühjahr 2009 verlor er seinen Job, so wie viele seiner Kollegen. Doch M. hatte Glück. Obwohl er schon 50 war, dauerte es nicht lange, bis er eine neue Stelle bei der Stadt Köln in der Denkmalpflege fand. Der Job sollte auf vier Jahre befristet sein, mit sechs Monaten Probezeit.

"Es ist der Job eines Denkmalpflegers dagegenzuhalten"

Im Mai 2009 fing er an. Er sollte das Großprojekt zur Neukonzeption des Kölner Gerling-Quartiers betreuen, des ehemaligen Sitzes der Gerling-Versicherung. Die denkmalgeschützten Gebäude aus den zwanziger und fünfziger Jahren sollten in Büros und Luxuswohnungen umgebaut werden. Dabei sollte die Nutzfläche um 20 Prozent erweitert werden. "Mir war klar, dass der Umbau unter Denkmalschutzaspekten behandelt werden muss", sagt M.

Dafür setzte er sich ein. Er fotografierte die Gebäude, prüfte die Bauanträge. Es gab Diskussionen über die Fassade, die erneuert werden musste. Das zuständige Architekturbüro wollte die Fassaden wärmegedämmt sanieren. Doch das war für M. nicht Grund genug, die Natursteinfassade abzutragen, und das äußerte er auch. Er bat zu prüfen, ob man das nicht anders machen könne.

Dann ging M. in den Urlaub. Er renovierte sein 200 Jahre altes Bauernhaus, das er im Bergischen Land gekauft hatte. Er arbeitete viel im Garten, kümmerte sich um seine 20 Schafe und um seine beiden australischen Höckergänse Philip und Anne, die schon 20 Jahre alt sind.

Als er zurückkam, rief ihn seine Chefin Renate Kaymer zu sich ins Büro. Sie sagte, man habe sich über ihn beschwert. Er wolle wohl das Rad zurückdrehen. M. verstand nicht recht. "Es ist doch der ganz normale Job eines Denkmalpflegers dagegenzuhalten", sagt er.

Dann habe Kaymer plötzlich das Thema gewechselt und gesagt, seine Fingernägel seien aber ganz schön schmutzig. Er sagte ihr, dass er gerade das Haus gestrichen habe, und das Schwarze an den Händen sei noch ein bisschen Farbe. Er gelobte Besserung.

Die Stadt Köln möchte sich mit Hinweis auf das schwebende Verfahren auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE weder dazu äußern noch zum Fall an sich.

"Ich wurde in die unterste Schublade gesteckt"

Eineinhalb Wochen später habe Kaymer ihn erneut in ihr Büro gerufen, ihm einen Auflösungsvertrag hingelegt und gesagt, er solle sofort unterschreiben. Als M. nach Gründen fragte, habe sie gesagt, man habe ja mehrfach gesprochen, und Kündigungen in der Probezeit würden ohnehin nicht begründet.

M. sagt heute, Kaymer habe nur einmal mit ihm über die Fingernägel gesprochen - und er habe das auch nicht als Ermahnung verstanden. Die Stadt Köln entgegnet, es habe zwei erfolglos gebliebene Gespräche über M.s "ungepflegtes Erscheinungsbild" gegeben, und es sei davon auszugehen, dass sich dieser "unhaltbare Zustand" auch in Zukunft fortsetzen werde.

Der Architekt unterschrieb den Auflösungsvertrag nicht, sondern wandte sich an den Personalrat - die Arbeitnehmervertretung, die über Kündigungen informiert werden muss. Der Personalrat wusste nichts von der Kündigung und fragte Kaymer in einem Erörterungsgespräch nach den Gründen. Daraufhin sprach sie die angeblich mangelnde Hygiene an.

Der Personalrat fragte, ob noch andere Gründe vorlägen. Kaymer verneinte das, fachlich sei alles in Ordnung. Einschreiten konnte der Personalrat nicht, denn er muss bei Kündigungen in der Probezeit lediglich angehört werden. Er äußerte aber in dem Gespräch die Vermutung, dass es sich um vorgeschobene Gründe handele.

Die Niederschrift des Erörterungsgesprächs, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, wurde der Kündigung beigelegt. M. war entsetzt. "Ich habe in meinen 20 Jahren Berufserfahrung nie Probleme gehabt", sagt er. "Wie die Kündigung formuliert ist, könnte man meinen, ich wäre nicht zu ertragen. Das ist Rufmord. Ich wurde in die unterste Schublade gesteckt."

Ende November musste M. seinen Arbeitsplatz verlassen und ist seitdem arbeitslos. Der harte Winter machte die Situation schlimmer: "Das zermürbt schon", sagt M. "Man muss gucken, dass man wieder ins Gleichgewicht kommt." Auch seine Familie belaste die Situation. M. hat eine Frau und zwei Kinder, einen 20-jährigen Sohn und eine zwölfjährige Tochter. Seine Frau arbeitet halbtags in einem Bioladen. Aber das reicht nicht, um die Familie zu ernähren. Deshalb will sich M. nun selbständig machen mit einem Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Ein paar Aufträge hat er schon an Land gezogen, Sanierungen und Denkmalprojekte.

Fast schon froh über den Fehler

Bis heute versteht M. nicht, warum die Stadt Köln überhaupt Gründe für die Kündigung angegeben hat. Denn innerhalb der Probezeit muss eine Kündigung nicht begründet werden. Zwar sagt auch M.s Anwalt Bauer: "Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer eine gepflegte äußere Erscheinung verlangen." Wenn aber tatsächlich Schweißgeruch als Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses herangezogen werde, müsse der Arbeitnehmer zumindest abgemahnt werden und mindestens ein weiteres Mal durch unangenehmen Schweißgeruch aufgefallen sein.

Auch dazu möchte sich die Stadt Köln auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht äußern.

Nun ist M. fast schon froh über den Fehler seines Ex-Arbeitgebers, denn sonst hätte er keine Möglichkeit, gegen seine Kündigung vorzugehen. Der Grund: Die Kündigung kann nichtig sein, wenn sie mit besonders verwerflichen Begleitumständen versehen ist. "Hier war die Begründung nicht nur verwerflich, sondern geradezu eine Ohrfeige für jegliches Rechtsempfinden", sagt Rechtsanwalt Bauer. Er sei optimistisch, dass der Prozess positiv für seinen Mandanten ausgehen werde. Dann würde die Kündigung unwirksam - und M. würde wieder bei der Stadt Köln beschäftigt.

Kurz vor der Gerichtsverhandlung regte sich die Stadt Köln noch einmal. Sie schickte M. ein Schreiben, das auch SPIEGEL ONLINE vorliegt. Darin bot sie an, auf die Begründung im Kündigungsschreiben zu verzichten und stattdessen darauf zu verweisen, dass eine Kündigung in der Probezeit keiner Begründung bedarf.

Das Motiv klingt hehr: Die Stadt Köln wolle dem Kläger die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Doch Anwalt Bauer sieht das skeptisch. "Bisher ist nicht klar, ob die ungeheuerliche Behauptung, mein Mandant habe ein unhygienisches Äußeres, von der Stadt Köln mit einem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen werden soll", sagt er. Dass die Stadt Köln die Menschenwürde seines Mandanten verletzt habe, werde damit jedenfalls nicht rückgängig gemacht.

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In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.






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