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24.03.2010
 

Grundsatzentscheidung

Bundesgerichtshof kippt Ölpreisbindung für Gaskunden

Armaturen (bei Wintershall): Firmen haben Kunden unangemessen benachteiligtZur Großansicht
DPA

Armaturen (bei Wintershall): Firmen haben Kunden unangemessen benachteiligt

Großer Erfolg für Verbraucherschützer: Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden - das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Zahlreiche Gaskunden können nun auf Rückzahlungen hoffen.

Karlsruhe - Die Klagen einer Verbraucherorganisation und mehrerer Privatkunden hatten Erfolg: Entsprechende Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Nordrhein-Westfalen und der Stadtwerke Dreieich wurden für unwirksam erklärt. Die Gasversorger hatten ihre Preise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht. Das stellt nach dem BGH-Urteil aber eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen.

Unzulässige Profite seien möglich, weil mögliche Kostensenkungen bei Netz und Vertrieb nicht berücksichtigt würden. Laut einem Gerichtssprecher sind von dem Urteil weite Teile des gesamten Marktes betroffen. Zahlreiche Gaskunden können nun auf Rückzahlungen hoffen.

Ein schutzwürdiges Interesse der Versorger liege nicht vor, teilte der Gerichtshof mit. Entsprechende Klauseln seien nur berechtigt, wenn sie "bestimmt und geeignet sind zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis für die zu erbringende Leistung übereinstimmt". Für die Lieferung von leitungsgebundenem Gas an Endverbraucher gebe es jedoch mangels Wettbewerbs nach wie vor keinen Marktpreis.

Eine allgemeine Aufhebung der Ölpreisbindung der Gaspreise bedeutet das BGH-Urteil jedoch nicht. Sie wird in den langfristigen Lieferverträgen von Gasriesen wie Gazprom mit Ferngasgesellschaften wie E.on Ruhrgas weiterhin üblich sein, wenngleich die derzeit niedrigeren Spotpreise zum Teil häufiger einfließen dürften.

Die Bindung der Gas- an die Ölpreise beruht auf Vereinbarungen zwischen Gasproduzenten, Lieferanten und Gasversorgern aus den sechziger Jahren. Die sogenannte Ölpreisbindung ist auch heute noch Teil vieler Gaslieferverträge für Endkunden. Danach steigen bei höheren Ölpreisen - oder genauer: den Preisen für extraleichtes Heizöl - automatisch und mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung auch die Preise für Gas.

Wettbewerbsrechtlich angreifbar ist die Koppelung laut Bundeskartellamt nicht. Allerdings haben die Wettbewerbshüter 2005 ein Verbot der bis dahin üblichen langfristigen Gaslieferverträge durchgesetzt. In den kurzfristigeren Verträgen ist die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis im Prinzip nicht mehr nötig, und das Bundeskartellamt sehe auch einen Rückgang der Preisbindung.

Ob eine Entkoppelung vom Öl die Gaspreise sinken lassen würde, ist nach Einschätzung von Experten fraglich. Gaspreise sind in den vergangenen Jahren auch in Ländern gestiegen, in denen es die Ölpreisbindung nicht gibt. Unter Umständen kann die Koppelung nach Ansicht von Fachleuten sogar einen dämpfenden den Einfluss haben.

Am Dienstag hatte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth die Preispolitik der Gasanbieter gerügt. "Die Preise an den Spotmärkten sind rapide gesunken, beim privaten Verbraucher kommt davon bislang nichts an", sagte Kurth. Das sei bei Industriekunden "interessanterweise" anders.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 178/08 und VIII ZR304/08)

itz/cte/apn/AFP/dpa/Reuters

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insgesamt 78 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
21.09.2010 von ulan 1: Arschtritt

Den bekommt er in D nicht. In anderen Ländern sehr wohl. Hier werden die ständigen Versager sogar mit der Aufforderung: "Bitte so weitermachen" erneut gewählt. Denn etwas anderes als die Aufforderung dazu ist [...] mehr...

17.09.2010 von mnborken: ...

Und vor allem bei Wasser. Die Idiotie: Wir sollen Wasser sparen, und dürfen im Nachhinein dafür mehr latzen. Das fördert ökologisches Handeln ungemein. Zumal es für mich fraglich ist, warum es umweltschädigend sein soll, [...] mehr...

14.09.2010 von kdshp:

Hallo, ich denke das dei preise jetzt erst recht steigen werden! mehr...

25.03.2010 von rieberger:

Ob die Freude darüber berechtigt ist, werden wir sehen. Wir implizieren sinkende bzw. gleichbleibende Gaspreise bei einem Anstieg des Erdölpreises. Was aber, wenn die losgelösten Gaspreise durch irgendeine Energiebörse in die [...] mehr...

25.03.2010 von Hannovergenuss: Naive Ansichten!

Guten Tag, was leider von allen vergessen wird ist der Umstand das das es weltweit viele Ölanbieter gibt jedoch nur 3! für uns relevante Gaslieferanten (Rußland, Iran, Norwegen). Wenn diese gemeinsame Sache machen und ein [...] mehr...

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