Köln - Er hatte bis zuletzt gehofft, dass er mit seiner Klage durchkommen würde. Zahlreiche Journalisten und Kamerateams hatten sich im Kölner Arbeitsgericht versammelt, um den Ausgang der Klage des Architekten Werner M. gegen eine Kündigung wegen angeblichen Schweißgeruchs zu verfolgen. Doch die Richter wiesen die Klage ab und begründeten dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Begründung beendet werden.
Der 50-Jährige sah sich durch den Rauswurf in seiner Intimsphäre verletzt und klagte auf Wiedereinstellung. Er hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil ihm mangelnde Körperhygiene vorgeworfen worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. "Wie das Schreiben formuliert ist, könnte man meinen, ich wäre nicht zu ertragen", sagte M. "Das ist Rufmord. Ich wurde in die unterste Schublade gesteckt."
M.s Anwalt Reinhard Bauer argumentierte damit, dass eine Kündigung nichtig sein könne, wenn sie mit besonders verwerflichen Begleitumständen versehen sei. "Hier war die Begründung nicht nur verwerflich, sondern geradezu eine Ohrfeige für jegliches Rechtsempfinden", sagte Rechtsanwalt Bauer im Vorfeld des Prozesses.
Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen. Sie sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Mit den Leistungen des Architekten soll die Stadt allerdings zufrieden gewesen sein.
Sie hatte im Prozess angeboten, im Rahmen eines Vergleichs die Kündigungsbegründung zurückzuziehen und dem Mann noch drei weitere Monate Gehalt zu zahlen. Diesen Vergleich hatte der Architekt aber abgelehnt. "Es geht mir nicht ums Geld", sagte M. nach dem Prozess zu SPIEGEL ONLINE. "Es geht darum, ob so unwürdig mit Menschen umgegangen werden darf." Sein Anwalt Reinhard Bauer erklärte, man könne vermuten, dass die Stadt die angeblich "mangelnde Körperhygiene" nur vorgeschoben habe, um ihn loszuwerden.
"Recht und Gerechtigkeit kann zweierlei sein, so fühlt sich das jetzt an", sagte M. nach dem Prozess zu SPIEGEL ONLINE. "Die Tatsachenbehauptung, ich würde nach Schweiß riechen, ist in der Welt. Es wäre jetzt an der Zeit, Zeugen zu hören", so M. Elf seiner Kollegen hatten schriftlich bekundet, dass von ihm nie ein schlechter Körpergeruch ausgegangen sei. Zeugen seien während der Gerichtsverhandlung nicht angehört worden.
Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar. "Eine Möglichkeit wäre, privatrechtlich mit einer Verleumdungsklage gegen die Stadt Köln vorzugehen", sagt M. "Dass mein angeblich ungepflegtes Erscheinungsbild ein unhaltbarer Zustand sei, ist ein persönlicher Angriff." Würde M. weiter gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, könnte das allerdings teuer für ihn werden - er ist nicht rechtschutzversichert.
fro/apn/ddp/dpa
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man muss Emmely nicht mögen, ich mag sie auch nicht, ich halte sie für eine einfach gestrickte Persönlichkeit. Aber das BAG hat völlig zurecht entschieden, dass man jemand nicht wegen einem kleinen Fehler nach 30 Jahren einfach [...] mehr...
Also doch aus Ihrer Sicht ein ganz üblicher, also ein ganz normaler Vorgang. Woher dann aber das große Erinnerungsvermögen der Zeugen? mehr...
Das ist in diesem Fall genau das Problem, es handelt sich eben nicht um das Finden eines wertvollen Gegenstand sondern um einen alltäglichen Vorgang um das Finden von Bons. Würde sich auch bei mir einprägen, wenn es sich [...] mehr...
Ich habe hier ja eine Weile mitgelesen, dass der Fall 'Emily' heftig diskutiert wurde. Falls es jemand interessiert: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2739301& mehr...
Selbst wenn: während der Probezeit darf nun einmal auch dann gekündigt werden. Daher kam es auf die Aussagen der Zeugen nicht an: einen Zeugen, dessen Aussage auf den Rechtsstreit keinen Einfluss hat, hört kein Gericht. mehr...
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