Von Yasmin El-Sharif
Hamburg - Karl Weber ist ein Exot an seinem Arbeitsplatz: Der Bürokaufmann kommt aus Norddeutschland und ist bei einer mittelständischen Firma in Oberbayern beschäftigt. Dass Webers Kollegen alle aus der Region stammen und untereinander nur Bayerisch sprechen, ist für ihn kein Problem. Sorgen bereitet dem 46-Jährigen aber, dass er in den fünf Jahren, die er nun schon in der Firma arbeitet, keine einzige Gehaltserhöhung bekommen hat. Seine Kollegen aber schon. Weber fühlt sich diskriminiert - als Norddeutscher in Bayern.
Der Fall Weber ist nur als Beispiel konstruiert, diesem Muster vergleichbare Fälle sind laut Experten aber durchaus üblich. "In deutschen Betrieben spielen innerdeutsche Diskriminierungen eine bedeutende Rolle", sagt Klaus Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht. West gegen Ost oder Nord gegen Süd - innerdeutsche Diskriminierung finde in allen Himmelsrichtungen statt. "Die Benachteiligung geht sogar so weit, dass jemand nur Leute aus seinem Landkreis einstellt und alle anderen Bewerber trotz passender Qualifikation keine Chance haben", sagt Alenfelder.
Bislang kennt man dieses Problem nur vom Verhalten Ausländern gegenüber. Für innerdeutsche Diskriminierung gibt es keine Fallstudien. "Man hört davon, Statistiken darüber gibt es aber nicht", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Kaum jemand geht mit seinem Problem an die Öffentlichkeit, die wenigstens wenden sich an einen Anwalt. In Alenfelders Kanzlei entfallen nur etwa drei Prozent aller Diskriminierungsfälle auf innerdeutsche Streitfälle. Benachteiligungen wegen des Alters, Geschlechts oder einer Behinderung landen sehr viel häufiger vor dem Richter.
Alenfelders Begründung: "Die juristische Argumentation ist schwierig." Denn auch wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft schützen soll, gehört die Herkunft aus einer deutschen Region nicht dazu.
Das Problem besteht in den Köpfen
So urteilte zumindest das Stuttgarter Arbeitsgericht in einem aktuellen Fall, bei dem eine Buchhalterin ostdeutscher Herkunft geklagt hatte. Sie hatte sich bei einem schwäbischen Betrieb beworben und wurde abgelehnt. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt - und auf dem Lebenslauf notiert: "(-) Ossi". Für die Klägerin war dies ein klares Indiz für eine ethnische Diskriminierung ihrer Herkunft. Die Richter gaben der Klägerin am Donnerstag nur insofern Recht, dass der Vermerk als diskriminierend verstanden werden könne. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. "Ossis" seien kein eigener Volksstamm.
Doch das Problem in den Köpfen bleibt bestehen, warnt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Solche Vorurteile gibt es ganz offenkundig. Sonst gäbe es solche Fälle nicht." Um sie künftig zu verhindern, sei eine andere Kultur im Lande nötig, die diese Vorurteile ausräumt, sagt sie. Dazu gehöre aber auch, die Rahmenbedingungen zu verändern - etwa anonymisierte Bewerbungen zum Standard zu machen.
Weil die Rechtslage so schwierig ist, hilft sich Experte Alenfelder über einen Umweg. "Man muss eine Begründung haben, die stichhaltig ist." So habe er beispielsweise in einem aktuellen Fall, in dem eine Mandantin am Arbeitsplatz wegen ihrer ostdeutschen Herkunft beschimpft wurde, die ethnische Diskriminierung nur als Teilbegründung in die Klageschrift aufgenommen. Hauptbegründung sei hingegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts gewesen.
Für die unterlegene Klägerin in Baden-Württemberg hätte es diese Möglichkeit jedoch wohl kaum gegeben. DGB-Arbeitsrechtlerin Perreng glaubt ohnehin, dass sie mehr Chancen auf einen Sieg vor dem Arbeitsgericht gehabt hätte, wenn sie wegen der Unterstellung einer "vermeintlich ethnischen Herkunft" geklagt hätte. Dann hätte sie nicht erst nachweisen müssen, dass Ossis ein eigener Volksstamm seien.
Theoretisch hätte die Klägerin noch die Möglichkeit, diesen Tipp aufzugreifen. Sie kann nach dem Urteil von Donnerstag in Berufung gehen.
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Dass die Bevölkerung Ostdeutschlands sich innerhalb von 40 Jahren nicht zu einer eigenen abzugrenzenden Ethnie entwickelt hat, dürfte jedem einleuchten. Dafür wären wohl mehrere Jahrhunderte erforderlich gewesen. Fest steht, [...] mehr...
Ist ja mal ganz beruhigend. Das "Beziehungsunwesen" (wie ich das damals nannte), war eine der Sachen in der DDR, die ich am meisten haßte. Ich war nämlich zwar ein guter Fachmann, aber schlechter Networker. Nach [...] mehr...
Zitat von onzapintada: Heute waeren die sozialen Errungenschaften der DDR, sicherer Arbeitsplatz, Datscha, Trabbi, keine Existenzangst, freundlichere Menschen, fuer sehr viele im Hartz-4-Land sehr verlockend. Also ich wuerde [...] mehr...
Zitat von onzapintada: Allein die Existenz der DDR, die bei Tarifverhandlungen immer unsichtbar mit am Tisch sass, hat maessigend auf die Kapitalseite gewirkt, und den Kapitalismus vor 1989 in der Bundesrepublik ueber Jahre zu [...] mehr...
Zitat Mastercloser: "Zitat von onzapintada: Eine Lohnsenkungspolitik wie im heutigen Hartz-4-Land waere zu Zeiten der Systemkonkurrenz von BRD und DDR nicht denkbar gewesen....." Der Sozialstaat und hohe Loehne [...] mehr...
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