Wirtschaft


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16.04.2010
 

Diskriminierungsprozessrozess

Der "Minus-Ossi" wird zum Markenzeichen

T-Shirt-Verkauf im Internet: Klägerin an der Vermarktung beteiligt?Zur Großansicht

T-Shirt-Verkauf im Internet: Klägerin an der Vermarktung beteiligt?

Die Randnotiz auf einer abgelehnten Bewerbung steht im Mittelpunkt eines Diskriminierungsprozesses - und wird jetzt zum kuriosen Trend: Die Aufschrift "Minus-Ossi" ziert nun T-Shirts. Vertrieben werden die Produkte über das Internet.

Hamburg - "Ich bin stolz, ein Ossi zu sein" oder "Ossis machens besser": Solche Sprüche kannte man bislang als Gag auf T-Shirts, jetzt kommt der "Minus-Ossi" hinzu. Ein Internethändler aus Bielefeld bietet Shirts mit diesem Aufdruck neuerdings im Netz an.

Das Kuriose daran: Die Bezeichnung "Minus-Ossi" stammt aus einem Diskriminierungsprozess, der am Donnerstag am Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt wurde. Eine Buchhalterin ostdeutscher Herkunft hatte ein schwäbisches Unternehmen verklagt, bei dem sie sich beworben hatte und abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt - und auf dem Lebenslauf notiert: "(-) Ossi".

Für die Klägerin war dies ein klares Indiz für eine ethnische Diskriminierung ihrer Herkunft. Die Richter gaben der Klägerin am Donnerstag nur insofern recht, dass der Vermerk als diskriminierend verstanden werden könne. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. "Ossis" seien kein eigener Volksstamm. Die Klägerin kann nun in Berufung gehen.

Ob die Klägerin mit der jetzigen Vermarktung einverstanden oder sogar daran beteiligt ist, war am Freitag nicht zu erfahren. Der Internethändler war telefonisch nicht erreichbar.

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Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf

Privates im Büro

Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.

Eine Zigarette zu viel

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