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31.05.2010
 

Sozialstaat

Von der Leyen plant "Bürgerarbeit" für Hartz-IV-Empfänger

Arbeitsministerin von der Leyen: "Jeder bekommt eine Chance"Zur Großansicht
AP

Arbeitsministerin von der Leyen: "Jeder bekommt eine Chance"

Straßen fegen und Parks reinigen: Laut "Bild" plant Arbeitsministerin von der Leyen die Einführung von "Bürgerarbeit" für Langzeitarbeitslose. Rund 33.000 Erwerbslose könnten für die gemeinnützigen Tätigkeiten 900 Euro im Monat erhalten.

Berlin - Für den scheidenden hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch muss es wie ein kleiner Sieg sein. Der Staat müsse Hartz-IV-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit bewegen, hatte der CDU-Politiker in der Vergangenheit stets betont - und damit so manchen Ärger auf sich gezogen, auch aus seiner Partei.

Nun - so sieht es fast aus - greift Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Kochs Vorschläge auf: Sie will rund 33.000 schwer vermittelbaren Arbeitslosen durch eine sogenannte Bürgerarbeit wieder zu einem Job verhelfen. Die Ministerin sagte der "Bild"-Zeitung: "Hier geht es um diejenigen, die ganz miserable Chancen haben, einen regulären Job zu finden. Jeder bekommt eine Chance. Das zeigt, dass wir es ernst meinen mit dem Arbeitsangebot."

Die gemeinnützige "Bürgerarbeit" soll nach den Plänen der Ministerin auf drei Jahre beschränkt sein. Zu der "Bürgerarbeit" zählt etwa die Reinigung von Straßen und Parks. Die Arbeitslosen könnten nach Plänen der Ministerin laut "Bild" dabei 900 Euro brutto verdienen. Die Arbeitszeit soll 30 Stunden pro Woche betragen. Geplant sind geringere Abzüge. So soll auf "Bürgerarbeit" keine Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen.

Zuletzt hatte SPD-Vizechefin Hannelore Kraft im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen einen "gemeinwohlorientierten" Arbeitsmarkt gefordert. Begründung: "Rund ein Viertel unserer Langzeitarbeitslosen wird nie mehr einen regulären Job finden." Kraft nannte aber keine konkreten Zahlen, sondern sprach lediglich von einem "symbolischen Aufschlag" zu den Hartz-IV-Sätzen.

yes/dpa-AFX/apn

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09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...

09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

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Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.




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