Von Matthias Holland-Letz
Köln - Das linke Knie schmerzte höllisch. An Laufen war nicht mehr zu denken. Gearbeitet hat Christina Hinz, 28, trotzdem. "Ich hüpfte auf einem Bein über die Station", berichtet die Frau, die Pflegerin im Seniorenzentrum Am Steuerndieb in Hannover war, das der Maternus-Kliniken AG gehört.
Die Arbeitsbedingungen seien über Monate unerträglich gewesen. Pfleger hätten pro Woche bis zu vier Doppelschichten geschoben - von morgens um sechs bis abends um halb zehn. Dienstplankopien, die der Gewerkschaft Ver.di vorliegen, bestätigen das, ebenso eine Kollegin von Hinz, die namentlich nicht genannt werden will. Sie spricht von Zwangsüberstunden und von Mobbing gegen jene, die es wagten, sich über die Arbeitsbedingungen zu beschweren.
Die Maternus-Kliniken AG weist die Vorwürfe zurück. Die Überstunden seien nötig gewesen, da die Versorgung der Bewohner sonst nur mit Hilfe von Zeitarbeitern gesichert gewesen wäre. Doch hätte die Zeit gefehlt, diese anzuleiten, erklärt Unternehmenssprecher Matthias Langer. Der Vorwurf des Mobbings sei unzutreffend.
Gewerkschafter finden die Schilderungen von Hinz und ihrer Kollegin skandalös - aber nicht ungewöhnlich. "Bundesweit sind die Arbeitsbedingungen in vielen Senioreneinrichtungen unter aller Kanone", sagt Ver.di-Tarifexperte Jürgen Wörner. In vielen Altersheimen gebe es weder Tarifverträge noch Betriebsräte. Auch im Maternus-Seniorenzentrum Am Steuerndieb existiert keine Arbeitnehmervertretung.
Unabhängige Experten teilen die Kritik. In den Altersheimen lebten immer ältere und immer pflegebedürftigere Menschen, sagt Pflegeforscher Christoph Bräutigam. "Die Beschäftigten leiden unter hoher Arbeitsbelastung und ausgeprägtem Zeitdruck."
Knie-OP und Rausschmiss
Irgendwann konnte Christina Hinz die Schmerzen nicht mehr ertragen. Nach einer Reihe von Doppelschichten ließ sich die junge Frau am Knie operieren. Kaum zwei Wochen später kündigte ihr der Arbeitgeber. Hinz sagt, ihr Beruf habe sie krank gemacht. Und als sie krank war, habe sie ihren Job verloren. Der Arbeitgeber sagt, Hinz habe die "Qualitätsprinzipien" der Klinik nicht befolgt. Nur deshalb sei sie entlassen worden. Hinz wurde kurz vor Ablauf der Probezeit entlassen; der Arbeitgeber musste die Entlassung nicht begründen.
Doch unabhängige Studien zeigen: Schilderungen wie die von Christina Hinz sind durchaus plausibel. Wer in stationären Pflegeeinrichtungen arbeitet, habe ein höheres Krankheitsrisiko als andere Berufstätige, heißt es in Erhebungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und des Familienministeriums. Der psychische Gesundheitszustand von Pflegern sei gut zwölf Prozent schlechter als in anderen Berufsgruppen. Psychosomatische Beschwerden kämen rund 44 Prozent häufiger vor.
Die Heimbetreiber tun dennoch wenig, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Neue Pfleger werden nicht eingestellt, denn die Kosten dafür deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ab. Stattdessen nutzen die Heimbetreiber ihr Personal immer stärker aus - und manche fragen sogar bei Experten nach, wie weit sie dabei gehen dürfen.
Tipps vom Rechtsanwalt
Ratschläge gibt zum Beispiel der Dortmunder Rechtsanwalt Daniel Renger. Auf Fachtagungen erläutert er, wie stark man Personal unter Druck setzen kann, ohne rechtlichen Ärger fürchten zu müssen. Renger nennt das: Arbeitsverhältnisse "flexibilisieren".
Tobias Michel, ein Betriebsrat aus Essen, hat ein Seminar von Renger verdeckt besucht. Am 17. Juni beobachtete er den Anwalt im bayerischen Garching und protokollierte die Veranstaltung. Den Aufzeichnungen zufolge erläuterte Renger seinen Seminarteilnehmern unter anderem, man könne Beschäftigte "überfallartig" in "geänderte Arbeitsbedingungen drängen". Er wolle "das nicht bewerten, aber das geht", habe Renger gesagt.
Bei Verletzungen gegen Arbeitszeitvorschriften gab der Anwalt Michels Schilderungen zufolge teilweise Entwarnung: "Ich habe noch nie in meiner zehnjährigen Praxis erlebt, dass es seitens der Aufsicht zu einem Bußgeldbescheid kam. Verursacht hingegen übermüdetes Personal einen Schaden, haften Sie für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz", habe der Anwalt laut Protokoll erklärt. Renger bestreitet die Äußerungen, will aber sonst keine Fragen beantworten.
Abmahnung nach dem Protest
Helmtrud Fobel, 56, ist eine Frau, die von überlangen Arbeitszeiten, fehlenden Pausen und "gravierenden Mängeln im personalplanerischen Bereich" berichtet. Rund zwei Jahre arbeitete sie als Pflegerin im Village Seniorenzentrum in Bielefeld. Im Januar 2010 verfasste sie gemeinsam mit Kolleginnen einen Brief an Carlo Eberle, den Geschäftsleiter der Trägergesellschaft Domizil-Verwaltungs GmbH, zu dem die Einrichtung gehört. Die Pflegerinnen kritisierten die "ständige Unterbesetzung", den hohen Krankenstand und das "ständig wechselnde Pflegepersonal".
Gut vier Wochen später erhielt Fobel die erste Abmahnung. Sie hätte einen Verbandswechsel "nicht fachgerecht" durchgeführt. Weitere Abmahnungen folgten. Fobel widersprach den Anschuldigungen. Vergeblich. Am 13. April kam die Kündigung.
Geschäftsleiter Eberle will sich zum Beschwerdebrief der Beschäftigten nicht äußern. Er verweist auf eine Prüfung des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) vom 22. März 2010. Die Experten hätten der pflegerischen und medizinischen Versorgung in seinem Heim die Note "befriedigend" (2,9) gegeben. Eine Inspektion vom 3. November 2009 erwähnt er nicht. Damals beurteilte der MDK die Bedingungen mit "mangelhaft" (4,7).
Helmtrud Fobel wollte sich den Rausschmiss nicht bieten lassen. Sie zog vor das Arbeitsgericht - und erzielte einen Vergleich: Das Seniorenzentrum nahm die Vorwürfe, die in den Abmahnungen stehen, aus der Kündigung heraus. Im Gegenzug erklärte die 56-Jährige, nicht mehr dort arbeiten zu wollen. Helmtrud Fobel ist nun für einen ambulanten Pflegedienst tätig.
Christina Hinz vom Hannoveraner Seniorenzentrum Am Steuerndieb dagegen sah sich gezwungen, den Kampf aufzugeben. Sie sagt, sie werde aus gesundheitlichen Gründen "nie wieder" als Altenpflegerin arbeiten.
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