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29.06.2010
 

Urteil gegen Minigehalt

Gericht wertet Lohndumping erstmals als Straftat

Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg - Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich - denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne "bis in den Ein-Euro-Bereich hinein" gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften.

Nach Auffassung des Gerichtes erhielten die Frauen statt des allgemeinverbindlichen Mindestlohnes von 7,68 Euro eine unangemessen geringe Bezahlung.

Außerdem sparte sich der Arbeitgeber auch die Sozial-Beiträge in Höhe von 69.000 Euro. Da Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht nach dem Mindestlohn abgeführt wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erfüllt an.

Nach dem Urteil müssten Arbeitgeber, die weniger als verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlten, künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, sagte der Gerichtssprecher. Bislang verstoßen jährlich hunderte Firmen gegen den Mindestlohn.

kim/apd/ddp

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Ich bin seit 33 Jahren weg aus Deutschland und habe dort nur geringe Ansprüche ab 65 Jahren plus 4 Monaten. Macht aber nichts, da ich hier eine super Zusatzversicherung habe (Vivre la France). Die Deutschen haben mir ein [...] mehr...

02.07.2010 von happy2009: doofe titeleingabeaufforderung

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01.07.2010 von simplyme: Studentenrente

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01.07.2010 von simplyme: Löhne

Sorry, wenn Sie meine Hervorhebung gestört hat. Vielen Menschen ist leider nicht bewußt, dass sich ihr Lohn nicht aus dem Netto ergibt, sondern aus ihrem Brutto + Arbeitgeberbeiträge zur SV. mehr...

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