Berlin - Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in Deutschland künftig weniger Spielraum. Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Union und FDP das Verbot für "ungedeckte Leerverkäufe" abgesegnet. Die SPD stimmte dagegen, Grüne und Linkspartei enthielten sich.
Der Bundesrat entscheidet am Freitag nächster Woche über das Verbot. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, nachdem Interessen der Länder berücksichtigt und die Gesetzespläne entschärft wurden.
Das Verbot gilt für alle ungedeckten Leerverkäufe von Aktien an deutschen Börsen sowie für den ungedeckten Verkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder und den ungedeckten Verkauf von Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen von Euro-Ländern.
Wie Leerverkäufe funktionieren, erklärt diese Fotostrecke:
Das Besondere an ungedeckten Leerverkäufen ist, dass die Finanzakteure die Papiere, mit denen sie handeln, gar nicht besitzen. Sie versprechen etwa einer Bank, ihr in drei Monaten Aktien oder Staatsanleihen zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Dann versuchen sie in diesem Zeitraum, die entsprechenden Papiere günstiger einzukaufen. Die Differenz streichen sie als Gewinn ein.
Ungedeckte Leerverkäufe von Kreditversicherungen auf Staatsanleihen funktionieren anders: Hierbei erwerben Händler sogenannte Credit Default Swaps (CDS), die ursprünglich als Versicherung für Banken gedacht waren. Diese nutzen sie normalerweise, um sich dagegen abzusichern, dass Staaten von denen sie Anleihen halten, pleitegehen. Sie erwerben ein CDS und zahlen dafür eine Versicherungsgebühr. Tritt der worst case ein, müsste nicht die Bank selbst den Verlust abschreiben, sondern derjenige, der die Staatsanleihe versichert hat.
Allerdings lassen sich CDS auch zu spekulativen Zwecken nutzen. in diesem Fall kauft ein Finanzakteur Kreditversicherungen für Staatsanleihen, obwohl er diese Anleihen gar nicht besitzt.
Wie das funktioniert, erklärt diese Bilderstrecke:
Mit der neuen Finanzregel will die Regierung spekulative Wetten eindämmen. Denn mit Hilfe von Leerverkäufen können Spekulanten Kursschwankungen verstärken. Sie können etwa mit darauf wetten, dass ein Aktienkurs bald fällt - und mit ihrem Angebot, in drei Monaten genau diese Aktien zu verkaufen, das Vertrauen anderer Aktionäre in das Papier schmälern und so den Kursverfall beschleunigen. Solche Deals gelten als Brandbeschleuniger in der Finanzkrise.
In Europa und weltweit ist Deutschland mit seinem Leerverkaufsverbot dennoch weitgehend isoliert. Die EU-Kommission will ihre Vorschläge erst im Oktober vorlegen. Frankreichs Finanzministerin Christine Lagarde lehnt die deutsche Initiative ab.
Experten und Opposition halten das Verbot für wirkungslos. Der größte Teil des Handels mit den in die Kritik geratenen Kreditausfallversicherungen etwa werde nicht in Frankfurt am Main, sondern in London oder New York abgewickelt. Händler, die in Deutschland tätig sind, könnten außerdem auf andere Finanzplätze ausweichen, an denen kein Leerverkaufsverbot gelte.
ssu/apd/ddp
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