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05.07.2010
 

Gutachten

Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz

Euro-Münzen: "Zeitlich unbefristet installiert"Zur Großansicht
DPA

Euro-Münzen: "Zeitlich unbefristet installiert"

Hat die Politik die Öffentlichkeit mit dem Euro-Rettungsschirm getäuscht? Laut "Welt" kommt ein Gutachten zu dem Schluss: Die Hilfe für kriselnde Staaten ist anders als behauptet nicht zeitlich befristet - und verstößt zusätzlich gegen das Grundgesetz.

Berlin - Gerade erst in Kraft getreten, gerät der Euro-Rettungsschirm bereits in Gefahr. Der von der Europäischen Union beschlossene Hilfsmechanismus für kriselnde Staaten verstößt einer Studie zufolge gegen das deutsche Grundgesetz und EU-Recht, berichtet die "Welt" unter Berufung auf eine Ausarbeitung des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP).

Doch damit nicht genug: Die Öffentlichkeit sei außerdem über die Ausgestaltung des Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es in der Studie weiter. Anders als behauptet sei der Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern "zeitlich unbefristet installiert", zitiert die Zeitung aus der Studie.

"In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht", heißt es. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen. "Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen."

Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat sei unzureichend gewesen. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen gegen den Rettungsschirm anhängig.

yes/Reuters

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