Erfurt - Ein ausgeglichener Frauenanteil in der Führungsetage eines Unternehmens kann nicht per Gesetz eingeklagt werden. Eine geringe Frauenquote reiche allein nicht aus, um Diskriminierung in einer Firma zu belegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Diskriminierungsstreit bei der Gema.
Der Fall, in dem es in dem Urteil geht, nahm damit eine entscheidende Wende: Die Gema, die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, hatte 2006 in Berlin den Posten des Personaldirektors zu besetzen - und entschied sich ohne Ausschreibung für einen Mann. Eine damals 45-jährige Mitarbeiterin fühlte sich übergangen und klagte mit der Begründung, sie sei mindestens ebenso qualifiziert, aber bereits länger im Unternehmen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg stellte daraufhin zunächst fest, dass zwei Drittel der Gema-Beschäftigten Frauen seien, während die 16 Direktorenposten aber alle mit Männern besetzt waren. Das Gericht witterte daraufhin eine deutliche Diskriminierung und entschied, nicht die Frau müsse ihre Benachteiligung beweisen, sondern umgekehrt müsse die Gema belegen, dass sie den Mann unabhängig vom Geschlecht aus sachlichen Gründen ausgewählt habe. Weil das nicht gelungen sei, müsse die Gema der Klägerin unbegrenzt das Gehalt einer Personaldirektorin bezahlen sowie außerdem eine einmalige Entschädigung von 20.000 Euro.
Vor dem Bundesarbeitsgericht machte die Gema später geltend, sie habe inzwischen den Frauenanteil in den Führungspositionen deutlich verbessert, letztlich aber könne eine Quote die notwendige Qualifikation nicht ersetzen. Die Richter akzeptierten jetzt dieses Argument und folgten dem Landesgericht damit nur teilweise: Zwar könne die Statistik ein deutliches Indiz für Frauendiskriminierung sein. Allerdings müssten dann auch alle relevanten Zahlen herangezogen werden.
Im konkreten Fall soll daher das Landesarbeitsgericht den Fall weiter beleuchten und insbesondere klären, ob von der weiblichen Mehrheit der Gema-Belegschaft überhaupt ein nennenswerter Anteil für Führungspositionen qualifiziert wäre.
Frauenquote in Dax-Konzernen (in Prozent)
Top-Management (Vorstand)
obere Führungsebene
mittlere Führungsebene
mittlere und obere Führungsebene
Adidas
0,0
k.A.
k.A.
31,0
Allianz
0,0
13,1
24,3.
22,5
BASF
0,0
6,5
24,0
k.A.
Bayer
0,0
k.A.
k.A.
16,0
Beiersdorf
0,0
26,0
24,0
k.A.
BMW
0,0
k.A.
k.A.
8,0
Commerzbank
0,0
k.A.
k.A.
k.A.
Daimler
0,0
8,0
12,0
k.A.
Deutsche Bank
0,0
k.A.
k.A.
16,0
Deutsche Börse
0,0
k.A.
k.A.
16,0.
Deutsche Post
0,0
25,7
37,6
k.A.
Deutsche Telekom
0,0
13,0
16,0
geplant: 30,0
E.on
0,0
6,0
12,0
k.A.
Fresenius Medical Care
0,0
0,0
25,0
k.A.
Henkel *
0,0
0,0
k.A.
27,5
Infineon
0,0
5,6
9,0
k.A.
K+S
0,0
k.A.
k.A.
5,0
Linde
0,0
k.A.
k.A.
10,0
Lufthansa
0,0
k.A.
k.A.
15,0
MAN
0,0
k.A.
k.A.
k.A.
Merck
0,0
k.A.
k.A.
12,4
Metro
0,0
k.A.
k.A.
18,0
Münchener Rück
0,0
k.A.
k.A.
k.A.
RWE
0,0
k.A.
k.A.
10,0
Salzgitter
0,0
k.A.
k.A.
5,3
SAP
0,0
k.A.
k.A.
k.A
Siemens
12,5
k.A.
k.A.
8,0
ThyssenKrupp
0,0
6,0
k.A.
k.A.
Volkswagen
0,0
k.A.
k.A.
9,9
Quelle: Angaben der Unternehmen, Stand: 15.3.2010
* Henkel ist der einzige Konzern mit einer Frau als Chef des Aufsichtsrats.
lgr/AFP
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Schön, daß auch in diesem Aspekt endlich wieder Vernunft in die deutsche Rechtsprechung einzieht. Das vorhergehende Urteil war sehr nahe an der Grenze zur Rechtsbeugung. Rein aus der Wahrscheinlichkeit eines [...] mehr...
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