Berlin - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eingeräumt, dass im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen wurden - wegen fehlerhafter Arbeit. Aus dem neuen BA-Jahresbericht 2009 geht hervor, dass insgesamt 301.500 von 805.200 Widersprüchen gegen Bescheide zum Arbeitslosengeld II erfolgreich waren.
Somit hatte mehr als jeder dritte Widerspruch (37,4 Prozent) Erfolg. In 162.300 dieser Fälle wurde den Widersprüchen "aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle" stattgegeben. Außerdem hätten 142.700 Hartz-IV-Bezieher gegen ihre Bescheide geklagt. 55.800 von ihnen hätten vor Gericht Recht bekommen.
Die BA verwies darauf, dass insgesamt fast 25 Millionen Bescheide verschickt worden seien. "Da relativiert sich das etwas", sagte eine Sprecherin. Lediglich 1,4 Prozent der Bescheide seien 2009 nach Widersprüchen oder Klagen aufgehoben oder geändert worden
lgr/dpa/apn/ddp
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"Die BA verwies darauf, dass insgesamt fast 25 Millionen Bescheide verschickt worden seien. "Da relativiert sich das etwas", sagte eine Sprecherin." In dieser Aussage zeigt sich wieder der hässliche Zynismus [...] mehr...
Das sehe ich genauso. Kenne einige, die sich da überhaupt nicht auskennen und auch von Schikanen berichten. Gerade gestern wieder erfahren, alleinerziehende junge Mutter mit einem Kind, bekam eine Stelle angeboten, die sie [...] mehr...
Nach meinen Erfahrungen als ehrenamtlicher Berater ist die Zahl der falschen Bescheide um ein vielfaches höher. Allerhöchstens 10 % der Leistungsbezieher stellen ihre Bescheide überhaupt in Frage. Von diesen 10 % wehren sich [...] mehr...
Oder bekommt keine Rechtshilfe. Das eine Agentur überhaupt Fehler zugibt ist erstaunlich. Wie aber kommt man auf diese Zahl! Waren es nur die Bescheide der Agentur für Arbeit? Wie kommen sonst soviel neue Klagen von H-IV [...] mehr...
Das sind die Ausreden der Menschen, die weder mit Argumenten noch mit Fakten und Zahlen zurechtkommen, weil diese ihren Vorurteilen widersprechen. Da wird dann eben immer nur persönlich diffamiert, weil sie nichts entgegen [...] mehr...
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