Karlsruhe - Dürfen Lehrer und andere Berufstätige ihr Heimbüro von der Steuer absetzen? Das Bundesverfassungsgericht hält das für möglich - und widerspricht damit der derzeit geltenden Regelung.
Das Steuerrecht ist in diesem Punkt verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter mit fünf zu drei Stimmen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und kippten damit eine im Jahr 2007 in Kraft getretene Entscheidung der Bundesregierung.
Dem jetzigen Urteil nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung.
Ein Lehrer hatte geklagt - und nun Recht bekommen
Der Gesetzgeber muss die Regelung jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern. Bis dahin dürfen Gerichte und Behörden die Vorschrift so nicht mehr anwenden; laufende Steuerverfahren sind auszusetzen, so das Verfassungsgericht. Sofern ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen Heimbüros, die nicht den Arbeitsmittelpunkt bilden, aber weiterhin nicht abgesetzt werden - selbst wenn sie zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvL 13/09)
Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Zuvor hatte ein Lehrer geklagt. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.
yes/Reuters/apn
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Das Erfreuliche an diesem Urteil ist, daß damit zum zweiten Mal nach der Entfernungspauschale das höchste Gericht die Anmaßung des Gesetzgebers, darüber befinden zu wollen, was Werbungskosten sind und was nicht, völlig zu Recht [...] mehr...
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Da hat jemand das Thema Steuern und das "Absetzen" nicht verstanden. Ich erklärs: Herr Reich hat ein kleines Unternehmen. Er stellt Spielzeug her und vertreibt das in alle Welt. Daraus bezieht Herr Reich ein [...] mehr...
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