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29.07.2010
 

Urteil des Verfassungsgerichts

Steuerzahler dürfen Arbeitszimmer wieder besser absetzen

Heimbüro: Gesetzgeber muss die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändernZur Großansicht
Corbis

Heimbüro: Gesetzgeber muss die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern

Gute Nachricht für Lehrer, Architekten, Außendienstler und andere: Die eingeschränkte Absetzbarkeit von Heimbüros ist grundgesetzwidrig, das hat nun das Bundesverfassungsgericht erklärt. Der häusliche Arbeitsplatz kann auch dann wieder geltend gemacht werden, wenn er nicht Arbeitsmittelpunkt ist.

Karlsruhe - Dürfen Lehrer und andere Berufstätige ihr Heimbüro von der Steuer absetzen? Das Bundesverfassungsgericht hält das für möglich - und widerspricht damit der derzeit geltenden Regelung.

Das Steuerrecht ist in diesem Punkt verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter mit fünf zu drei Stimmen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und kippten damit eine im Jahr 2007 in Kraft getretene Entscheidung der Bundesregierung.

Dem jetzigen Urteil nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung.

Ein Lehrer hatte geklagt - und nun Recht bekommen

Der Gesetzgeber muss die Regelung jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern. Bis dahin dürfen Gerichte und Behörden die Vorschrift so nicht mehr anwenden; laufende Steuerverfahren sind auszusetzen, so das Verfassungsgericht. Sofern ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen Heimbüros, die nicht den Arbeitsmittelpunkt bilden, aber weiterhin nicht abgesetzt werden - selbst wenn sie zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvL 13/09)

Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Zuvor hatte ein Lehrer geklagt. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.

yes/Reuters/apn

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Nicht nur Schande über Schwarz-Rot. Warum sollten die Politiker, Staatssekretäre und sonstigen Beteiligten für die finanziellen Folgen solcher von Anfang an verfassungswidrigen Gesetzen und deren Rückabwicklung nicht persönlich [...] mehr...

29.07.2010 von stadtlichter: xxx

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29.07.2010 von Sergejewitsch: ...

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