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29.07.2010
 

Verbotene Telefonwerbung

Bundesnetzagentur liegen 57.000 Beschwerden vor

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth: Kampf gegen Telefon-Werber
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dpa

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth: Kampf gegen Telefon-Werber

Telefonterror ohne Ende: Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen oder mit unterdrückter Rufnummer sind seit August 2009 verboten - doch viele Firmen halten sich nicht dran. Der Bundesnetzagentur liegen mehr als 57.000 Beschwerden gegen mögliche Regelbrecher vor.

Bonn - Die Bundesnetzagentur zieht eine traurige Bilanz: Zwischen August 2009 und April 2010 seien ihr mehr als 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung zugeschickt worden, teilte Präsident Matthias Kurth mit.

Bislang seien elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgelderlässen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen worden und Strafen in Höhe von rund 694.000 Euro verhängt worden. Zahlreiche weitere Ermittlungen liefen noch.

Erst kürzlich hat die Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung zwei Bußgelder verhängt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteile, belaufen sich die nach Verbraucherhinweisen erlassenen Bescheide auf zusammen rund 194.000 Euro. In den fraglichen Fällen seien Produkte aus den Bereichen Medien und Lebensmittelversand beworben werden.

Kurth kündigte an, auch zukünftig konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten. Dabei sei die Netzagentur weiter auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen.

Die Behörde erinnerte daran, dass Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer seit August 2009 eine Ordnungswidrigkeit seien. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

ssu/ddp

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BUNDESNETZAGENTUR

Die Behörde existiert unter diesem Namen seit Juli 2005. Die Bundesnetzagentur, die vorher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hieß, ist für die Beaufsichtigung und Regulierung der Energie-, Telekommunikations-, Post, und Bahnnetze in Deutschland zuständig. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, Wettbewerb in Monopolen zu ermöglichen und die Entstehung von Monopolen zu verhindern. Deswegen werden Märkte beobachtet, wettbewerbsgerechte Preise ermittelt und durchgesetzt. Die Bundesnetzagentur arbeitet weitgehend autark, ist aber hinsichtlich der politischen Hierarchie dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet. ssu







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