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13.08.2010
 

Gesundheit

Rösler plant Säumniszuschlag für Beitragsverweigerer

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler: Sozialausgleich für die FalschenZur Großansicht
ddp

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler: Sozialausgleich für die Falschen

Die Gesundheitsreform nimmt konkrete Formen an, ein Entwurf von Gesundheitsminister Rösler soll jetzt in der Koalition verhandelt werden. Streit ist programmiert - besonders die Regelungen zum Sozialausgleich sorgen für Widerspruch. Ebenso wie ein geplanter Zuschlag für säumige Zahler.

Passau - Wer Zusatzbeiträge für seine Krankenkasse künftig sechs Monate lang nicht entrichtet, soll einen besonderen Säumniszuschlag zahlen. Das geht aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur Finanzierungsreform hervor, der der "Passauer Neuen Presse" vorliegt. Die Krankenkasse habe bei einem sechsmonatigen Rückstand dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung des Betreffenden mitzuteilen, "dass sie zusätzlich einen Betrag von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen abzuführen hat".

Konkret würde das bedeuten, dass der Arbeitgeber statt der üblichen zwei Prozent dann vier Prozent des Bruttolohns einbehält - der Zusatzbeitrag würde sich also verdoppeln. Für jemanden, der ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber hat, kommen da schon erkleckliche Beträge zusammen. Aber auch die Niedriglöhner werden den Säumniszuschlag als empfindliche Strafe empfinden.

Darüber hinaus will Rösler den Hausärzten im Streit um die Neuregelung der Honorare entgegenkommen. Statt strikter Sparvorgaben für die Honorare in den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen beschränke sich Rösler auf die Vorgabe, dass die Honorarzuwächse künftig nicht so stark ausfallen dürfen, dass die Kassen deshalb Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen müssen, zitierte die Online-Ausgabe der "Financial Times Deutschland" aus dem Papier.

Arbeitgeberbeiträge sollen gedeckelt werden

Der Entwurf sieht weiter vor, die Arbeitgeber in Zukunft dauerhaft vor steigenden Gesundheitskosten zu bewahren. So soll der Beitragssatz der Arbeitgeber zum 1. Januar 2011 zwar von 7 auf 7,3 Prozent ansteigen. Danach schließt Rösler allerdings jeglichen Beitragssatzanstieg für die Unternehmen aus.

Die geplante Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent wird laut Gesetzentwurf zu Mehreinnahmen "von 6,3 Milliarden Euro" führen. Die Reform und die Gesetze zur Reduzierung der Pharmakosten würden gleichzeitig zu Entlastungen von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2011 und weiteren vier Milliarden 2012 führen. Bei der hausärztlichen Versorgung würde eine Vermeidung zusätzlicher Kosten "von bis zu 500 Millionen Euro angestrebt". Aus dem Bundeshaushalt werde im Jahr 2011 noch einmal ein um zwei Milliarden Euro erhöhter Bundeszuschuss gezahlt.

Ein Anspruch auf Sozialausgleich soll entstehen, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Einkommens des Betroffenen ausmacht. Der Schätzerkreis soll künftig jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegen, der als Maßstab für den Sozialausgleich gelten soll. Verlangt die eigene Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, müsse der Versicherte dies aus eigener Tasche aufbringen oder zu einer billigeren Kasse wechseln.

Sozialausgleich schwierig zu handhaben

Wer nur ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder eine Rente bezieht, für den soll der Sozialausgleich über den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger abgewickelt werden. Die Betreffenden erhielten dann "entsprechend mehr ausbezahlt". Kompliziert wird es jedoch, sobald mehrere beitragspflichtige Einkommen oder Renten vorliegen. Dann muss die Krankenkasse die Daten abgleichen und prüfen, ob ein Anspruch auf Sozialausgleich vorliegt. Die Meldewege zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen müssten "allerdings erweitert werden".

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, kritisierte die geplante Regelung: "Es ist ein bürokratisches Verfahren, das nicht einmal rechtsfest ist." Sein Vorwurf: Den Sozialausgleich könnten genau die Falschen erhalten. Wer eine kleine Rente beziehe, aber hohe Nebeneinkünfte durch Zinsen oder Mieteinnahmen erziele, habe Anspruch auf Sozialausgleich, obwohl er ihn nicht benötige.

Welche Bestimmungen tatsächlich Gesetz werden, ist allerdings noch offen. Das Papier steht erst am Anfang seines Weges durch die Instanzen. Im Bundesgesundheitsministerium sind die Erwartungen offensichtlich nicht besonders hoch - Röslers Berater bezeichnen den Entwurf lediglich als Diskussionsgrundlage.

mik/ddp

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insgesamt 21 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
20.08.2010 von jburton: Zefix...

Hab mich bisher auch geweigert, den Zusatzbeitrag zu zahlen... Muss ich jetzt doch wohl oder übel machen... http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/krankenkassen-und-zusatzbeitrag-strafgebuehr-fuer-zahlungsunwillige.php mehr...

16.08.2010 von Allgemein: Solidargemeinschaft

Wenn in Deutschland keine Solidargemeinschaft wäre, hätte es die Cup-Anamur nie gegeben und somit Rösler nicht in Deutschland. Das jetzt ausgerechnet dieser das Solidarsystem in Deutschland mit der Kopfpauschale abschaffen will, [...] mehr...

16.08.2010 von Johanna.1.15: ...

Die Leute sind ja zum Teil in der gesetzlichen. Wie immer: es wird optimiert - sobald die Frau nicht arbeitet und zwei, gar drei Kinder vorhanden sind, gehen diese Leute mit Freude in die gesetzliche Versicherung. mehr...

14.08.2010 von SURE:

Erwarten tue ich ebensowenig Detailwissen, von polemisierenden Forumsmitgliedern, insbesondere nicht über die Höhe der Beiträge bei den Privaten. mehr...

14.08.2010 von SURE:

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Chronologie der Gesundheitsreformen

1977: Die Kürzungen beginnen

Es dauert fast drei Jahrzehnte, bis es in der Bundesrepublik zur ersten größeren Gesundheitsreform kommt: Mit dem "Kostendämpfungsgesetz" der sozial-liberalen Koalition versucht die Regierung, die Inanspruchnahme von Leistungen zu steuern: Sie führt Zuzahlungen bei Arznei-, Verbands- und Heilmitteln ein - in Höhe des aus heutiger Sicht niedlichen Betrags von einer Mark pro Medikament.

1983: Auch die Rentner müssen zahlen

1989: Der erste Rundumschlag

1993: Die Leistungen werden budgetiert

1997: Zahnersatz bitte selbst zahlen

1999: Rot-Grün wagt den Leistungsausbau

2004: SPD und Union bitten zur Kasse

2005: Paritätische Finanzierung am Ende

2009: Der Gesundheitsfonds kommt


Streitpunkte von Schwarz-Gelb

Sparpaket

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Bis 2014 wollen Union und FDP im Bundeshaushalt 81,6 Milliarden Euro einsparen, vor allem bei Arbeitslosen, Familien und im Öffentlichen Dienst. Auch die Wirtschaft soll zur Kasse gebeten werden. Aus der Union gibt es aber Forderungen, Spitzenverdiener stärker zu belasten, weil das Paket zu unsozial sei.

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