Passau - Wer Zusatzbeiträge für seine Krankenkasse künftig sechs Monate lang nicht entrichtet, soll einen besonderen Säumniszuschlag zahlen. Das geht aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur Finanzierungsreform hervor, der der "Passauer Neuen Presse" vorliegt. Die Krankenkasse habe bei einem sechsmonatigen Rückstand dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung des Betreffenden mitzuteilen, "dass sie zusätzlich einen Betrag von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen abzuführen hat".
Konkret würde das bedeuten, dass der Arbeitgeber statt der üblichen zwei Prozent dann vier Prozent des Bruttolohns einbehält - der Zusatzbeitrag würde sich also verdoppeln. Für jemanden, der ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber hat, kommen da schon erkleckliche Beträge zusammen. Aber auch die Niedriglöhner werden den Säumniszuschlag als empfindliche Strafe empfinden.
Darüber hinaus will Rösler den Hausärzten im Streit um die Neuregelung der Honorare entgegenkommen. Statt strikter Sparvorgaben für die Honorare in den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen beschränke sich Rösler auf die Vorgabe, dass die Honorarzuwächse künftig nicht so stark ausfallen dürfen, dass die Kassen deshalb Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen müssen, zitierte die Online-Ausgabe der "Financial Times Deutschland" aus dem Papier.
Arbeitgeberbeiträge sollen gedeckelt werden
Der Entwurf sieht weiter vor, die Arbeitgeber in Zukunft dauerhaft vor steigenden Gesundheitskosten zu bewahren. So soll der Beitragssatz der Arbeitgeber zum 1. Januar 2011 zwar von 7 auf 7,3 Prozent ansteigen. Danach schließt Rösler allerdings jeglichen Beitragssatzanstieg für die Unternehmen aus.
Die geplante Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent wird laut Gesetzentwurf zu Mehreinnahmen "von 6,3 Milliarden Euro" führen. Die Reform und die Gesetze zur Reduzierung der Pharmakosten würden gleichzeitig zu Entlastungen von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2011 und weiteren vier Milliarden 2012 führen. Bei der hausärztlichen Versorgung würde eine Vermeidung zusätzlicher Kosten "von bis zu 500 Millionen Euro angestrebt". Aus dem Bundeshaushalt werde im Jahr 2011 noch einmal ein um zwei Milliarden Euro erhöhter Bundeszuschuss gezahlt.
Ein Anspruch auf Sozialausgleich soll entstehen, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Einkommens des Betroffenen ausmacht. Der Schätzerkreis soll künftig jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegen, der als Maßstab für den Sozialausgleich gelten soll. Verlangt die eigene Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, müsse der Versicherte dies aus eigener Tasche aufbringen oder zu einer billigeren Kasse wechseln.
Sozialausgleich schwierig zu handhaben
Wer nur ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder eine Rente bezieht, für den soll der Sozialausgleich über den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger abgewickelt werden. Die Betreffenden erhielten dann "entsprechend mehr ausbezahlt". Kompliziert wird es jedoch, sobald mehrere beitragspflichtige Einkommen oder Renten vorliegen. Dann muss die Krankenkasse die Daten abgleichen und prüfen, ob ein Anspruch auf Sozialausgleich vorliegt. Die Meldewege zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen müssten "allerdings erweitert werden".
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, kritisierte die geplante Regelung: "Es ist ein bürokratisches Verfahren, das nicht einmal rechtsfest ist." Sein Vorwurf: Den Sozialausgleich könnten genau die Falschen erhalten. Wer eine kleine Rente beziehe, aber hohe Nebeneinkünfte durch Zinsen oder Mieteinnahmen erziele, habe Anspruch auf Sozialausgleich, obwohl er ihn nicht benötige.
Welche Bestimmungen tatsächlich Gesetz werden, ist allerdings noch offen. Das Papier steht erst am Anfang seines Weges durch die Instanzen. Im Bundesgesundheitsministerium sind die Erwartungen offensichtlich nicht besonders hoch - Röslers Berater bezeichnen den Entwurf lediglich als Diskussionsgrundlage.
mik/ddp
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Hab mich bisher auch geweigert, den Zusatzbeitrag zu zahlen... Muss ich jetzt doch wohl oder übel machen... http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/krankenkassen-und-zusatzbeitrag-strafgebuehr-fuer-zahlungsunwillige.php mehr...
Wenn in Deutschland keine Solidargemeinschaft wäre, hätte es die Cup-Anamur nie gegeben und somit Rösler nicht in Deutschland. Das jetzt ausgerechnet dieser das Solidarsystem in Deutschland mit der Kopfpauschale abschaffen will, [...] mehr...
Die Leute sind ja zum Teil in der gesetzlichen. Wie immer: es wird optimiert - sobald die Frau nicht arbeitet und zwei, gar drei Kinder vorhanden sind, gehen diese Leute mit Freude in die gesetzliche Versicherung. mehr...
Erwarten tue ich ebensowenig Detailwissen, von polemisierenden Forumsmitgliedern, insbesondere nicht über die Höhe der Beiträge bei den Privaten. mehr...
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