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22.08.2010
 

Überwachungsschutz

Chefs sollen Toiletten nicht mehr ausspähen dürfen

Überwachungskamera (in Hannover): Draußen erlaubt, im Büro künftig nicht mehrZur Großansicht
ddp

Überwachungskamera (in Hannover): Draußen erlaubt, im Büro künftig nicht mehr

Die Regierung will nach Zeitungsberichten die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern verbieten. Das Ausspähen von Toiletten, Umkleiden und Schlafräumen soll tabu sein. Personaler dürfen Bewerber zwar googeln, aber nicht auf Facebook ausspähen.

Berlin - Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern soll künftig ausnahmslos verboten sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz hervor, auf den sich die Bundesregierung nach übereinstimmenden Zeitungsberichten verständigt hat. Darin heiße es, die Regierung wolle Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Bespitzelungen schützen und den Unternehmen verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand geben.

Der Entwurf aus dem Haus von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) ist laut "Welt" mit den Ressorts für Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt. Er soll am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt.

Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen. In ersten Gesetzentwürfen de Maizieres war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Das aber traf auf die massive Kritik von Gewerkschaften sowie Datenschützern und wurde deshalb ersatzlos gestrichen. Der Gesetzentwurf umfasst nach den Berichten im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Videoüberwachung: Das Ausspähen von Betriebsteilen mit Privatcharakter wie Toiletten, Umkleiden und Ruheräumen soll künftig unzulässig sein. Offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle ist laut "Welt" dagegen möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist, Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen und sie auf die Kameras hingewiesen werden.
  • Bewerbungen: Erstmals umfassend gesetzlich geregelt wird dem Bericht zufolge das Bewerbungsverfahren. So darf ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook erheben, um sich über den Kandidaten zu informieren. Eine Ausnahme gilt nur für solche Internetdienste, die gerade der eigenen Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen.
  • Persönliche Daten im Internet: Bei sonstigen allgemein zugänglichen Daten aus dem Netz gilt die Regel, dass sie von Firmen nur genutzt werden dürfen, sofern "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers" nicht überwiegt. Bewerber dürfen also gegoogelt werden, wie es heißt. Grenzen der Informationsnutzung könnten sich aber daraus ergeben, wie alt der Interneteintrag ist und ob der Beschäftigte noch die Herrschaft über die Veröffentlichung habe.
  • Medizinische Untersuchungen: Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar, dass ärztliche Untersuchungen nur dann zur Einstellungsbedingung gemacht werden dürfen, wenn der Gesundheitszustand des Bewerbers "eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme" darstellt. Die Notwendigkeit eines Bluttests beispielsweise muss künftig nach diesem Maßstab begründet werden. Ähnliches gilt für Eignungstests, wie das Blatt berichtet.
  • Screening: Ausführlich widmet sich der Entwurf laut "Welt" der Gratwanderung zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung. Umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten (Screening) sind danach nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Ein automatisierter Datenabgleich darf zunächst nur in anonymisierter Form erfolgen, erst bei einem konkreten Verdacht dürfen die Daten personalisiert werden. Dabei muss es um die Aufdeckung von Straftaten oder schweren Pflichtverletzungen gehen, es gibt Dokumentations- und Unterrichtungspflichten, und auf keinen Fall dürfen umfassende Persönlichkeitsprofile der Mitarbeiter erstellt werden.
  • Bespitzeln von Mails und Telefonaten: Geregelt werden auch die Bedingungen, unter denen Firmen die Telekommunikation ihrer Angestellten wie Telefonate oder E-Mail-Verkehr kontrollieren dürfen. Die Zugriffsmöglichkeiten sind dabei an weite Informations- und Dokumentationspflichten geknüpft und variieren je nach Art des Betriebs und der individuell vereinbarten Nutzung der technischen Anlagen.

Die Regierung reagiert mit dem Gesetzentwurf auf die Datenaffären der vergangenen Jahre in großen Unternehmen wie Lidl, Deutscher Bahn oder Deutscher Telekom.

ffr/apn/dpa

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23.08.2010 von saddamatus: Erbärmliches Schauspiel

Keiner sagt, sie sollen nicht. Halt, doch: Die Urheber dieses Gesetzes wollen uns verkaufen, sie würden es ihnen effektiv verbieten. Und wir finden es lachhaft. Welche Seite der Medaille haben wir jetzt übersehen? Wenn der AN [...] mehr...

23.08.2010 von fips13: Via Auslandsfilialen

kann man die Bewerber auch überprüfen. LOL Ich lass mir doch vom Staat nicht vorschreiben wie ich Bewerbungen zu beurteilen habe. Mir genügt schon, dass Juristen Stelleninserate texten müssen. mehr...

23.08.2010 von trabeler: Gesinnungsschnueffelei und Kaffeesatzleserei

Der Lauscher an der Wand hoert seine eigene Schand. Wenn wir erst Sie bis in das Privatleben verfolgen dann werden Sie es nicht mehr so witzig finden, mit der Gesinnungsschnueffelei und der Kaffeesatzleserei aus dem Privatleben. mehr...

23.08.2010 von janne2109: Überwachungsschutz im Job: Arbeitgeber sollen Toiletten nicht mehr ausspähen dürfen

na ja, auf dem WC hätte ich auch nicht gerne Zuschauer, aber wem es gefällt?? Gegen Facebook ist nichts zu machen und jeder kann selbst wählen. Im Gegenteil, ich als Arbeitgeber recherchiere schon lange im Internet über [...] mehr...

23.08.2010 von trabeler: Naja, eben...

Lieber schlechtes Wetter als garkeins! mehr...

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