Von Michael Kröger
Berlin - Noch ist die Arbeit nicht zu Ende gebracht, doch der entscheidende Schritt ist getan. Nach wochenlangem Ringen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das so genannte Justizprivileg im Rahmen der Reform des Insolvenzrechts wieder vom Tisch.
Die Staatssekretäre Birgit Grundmann (Justiz) und Werner Gatzer (Finanzen) verständigten sich nach übereinstimmenden Angaben aus dem Ministerien darauf, auf die Vorrangstellung des Staates zulasten anderer Insolvenzgläubiger zu verzichten. Ursprünglich sollte die Regelung dem Staat jährlich 500 Millionen Euro sichern. Das Spardiktat ist damit allerdings nicht vom Tisch. Grundmann musste sich bereit erklären, Mehreinnahmen an anderer Stelle zu mobilisieren. Trotzdem zeigt man sich im Justizministerium zuversichtlich. "Wir werden noch diese Woche zu einem Ergebnis kommen", sagte Sprecher Anders Mertzlufft am Montag.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, um die komplizierte Materie zu regeln. Über die Neufassung des Insolvenzrechts soll das Kabinett im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes am 1. September entscheiden. Und bislang gab es wenig Spielraum, das Thema konstruktiv zu diskutieren, denn die Unterhändler des Finanzministeriums hatten sich darauf versteift, dass bei Firmeninsolvenzen künftig der Fiskus, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialversicherungen vorrangig bedient werden sollen.
Insolvenzverwalter sprechen von einer Milchmädchenrechnung
Aus Expertensicht vollziehen die Haushälter mit der Abkehr von dieser Position den einzig sinnvollen Schritt. "Für die Sanierung des Unternehmens bliebe kein Kapital mehr übrig, wenn sich der Staat das Recht vorbehielte, vorrangig Sozialabgaben und Steuern zu kassieren", erklärt Siegfried Beck, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter (VID). Zahlreiche Insolvenzverfahren würden unter diesem Umständen schon am notwendigen Einverständnis der Gläubiger scheitern, fügte Beck hinzu. "Zahlreiche Betriebe, die sonst gerettet werden könnten, müssten schließen. Vor allem für Kleingläubiger wie Handwerker oder Lieferanten bliebe in der Regel nichts mehr übrig."
Hinter vorgehaltener Hand drücken sich Insolvenzverwalter sehr viel drastischer aus. Von einer Milchmädchenrechnung ist die Rede, die Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Mitarbeiter da aufmachten. Ein anderer spricht von Luftbuchung. Tatsächlich hätten wohl die entstehenden Arbeitsplatzverluste, Steuerausfälle und Mehrbelastungen für die Sozialversicherungen die erhofften Mehreinnahmen des Fiskus nach übereinstimmender Schätzung von Branchenvertretern deutlich überstiegen.
Trotzdem wäre es verfrüht, Leutheusser-Schnarrenberger schon zum Erfolg zu gratulieren. Denn um den Kern der Reform zu retten, musste sie ihrem Kabinettskollegen Schäuble ein entscheidendes Zugeständnis machen: Das neue Insolvenzrecht muss so formuliert werden, dass es ihm am Ende jährlich rund 500 Millionen Euro zusätzlich in die Kasse spült. Das sieht das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket vor.
Wo kommen die gewünschten 500 Millionen Euro her?
"Auf Arbeitebene wird derzeit darüber verhandelt, an welchen Stellschrauben man drehen könnte", erklärte Justizsprecher Mertzlufft. Details könne er jedoch nicht nennen.
Klar ist jedoch, dass einige der an einem Insolvenzverfahren Beteiligten Schäubles Rechnung zahlen müssen. Als einzige dürften sich in diesem Punkt allein die Arbeitnehmer sicher fühlen. Ihre Ansprüche werden auch weiterhin unangetastet bleiben. Der Insolvenzverwalter dürfte auch weiterhin das Recht behalten, die Personalkosten bis zu drei Monate der Bundesagentur für Arbeit zu überantworten.
Die zweite Gruppe der privilegierten Gläubiger darf sich dagegen weniger sicher fühlen. Das sind jene, die ihre Forderungen, etwa über die Eintragung ins Grundbuch, haben absichern lassen. Bislang konnten sie im Einzelfall vom Insolvenzverwalter verlangen, einen mit Schadstoffen belasteten Boden zuerst auf Kosten des insolventen Unternehmens zu sanieren, um das Grundstück anschließend optimal verwerten zu können. Fiele dieses Recht in Zukunft weg, bliebe für alle Gläubiger eine höhere Quote übrig - auch für den Bund.
Denkbar wäre auch, die Befreiung von der Umsatzsteuer zur Disposition zu stellen. Nach geltendem Recht darf der Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer aus den laufenden Einkünften des betroffenen Unternehmens für die Sanierung nutzen. Würde dieses Vorrecht wegfallen, könnte der Fiskus 19 Prozent von allen Einnahmen im laufenden Geschäft kassieren. Insgesamt könnten sich diese Einnahmen leicht zu der von Schäuble geforderten Summe addieren.
Für die Insolvenzverwalter wäre dies ein herber Schlag - aber zumindest würde er die Reform des Insolvenzrechts nicht im Kern aushöhlen.
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Über das Insolvenzrecht und die zugehörige Praxis könnte man sich sehr ausführlich aufregen, aber der eigentliche Skandal ist doch der Denkansatz hinter dieser Aktivität. Ud der geht so: Wir - "der Staat" - brauchen [...] mehr...
Dass ausgerechnet der Fiskus, der selber ja nicht pleite gehen kann, priviligiert werden sollte, ist völlig unverständlich, entspricht aber typischer Politiker-Denke: Von dem Geld, das der Fiskus dadurch einnimmt, kann man [...] mehr...
Oft läuft das wie folgt: Frau macht eine kleine Kneipe-bezahlt alle ausser das Finanzamt evtl.noch die Sozialversicherung für Angestellte etc- Verfahrenskosten werden gestundet Insolvenz eröffnet- der Verwalter gibt den [...] mehr...
... das grösste Problem liegt sicher darin, dass es für die Insolvenzverwalter überhaupt nicht interessant ist ein Unternehmen in Schieflage zu retten. Wie Sie es sagten wird als erstes geschaut was für den Verwalter übrig [...] mehr...
... können Sie die Diskussion leider nur sehr einseitig betrachten. Sowas ist schade - aber leider für viele Ihrer Artgenossen mehr als typisch. mehr...
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