Halle - Für Mitarbeiter stellt das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung dar, in der Wirtschaft sehen es viele kritisch: Am Mittwoch hat die Regierung Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Verbot verdeckter Videoüberwachung.
Die schwarz-gelbe Koalition reagiert damit auf eine Reihe von Skandalen bei Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter ohne ihr Wissen gefilmt wurden.
Beim deutschen Einzelhandel stößt das Gesetz der Bundesregierung auf wenig Begeisterung. Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte dem Radiosender MDR Info, warum sein Verband eine Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne deren Wissen für "durchaus sinnvoll" halte - zum Beispiel bei der Überwachung von Lagerräumen.
So gebe es Situationen, "wo man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb nicht mehr weiterkommt", sagte Bade. Da seien versteckte Videokameras der letzte Weg, um Straftäter zu ermitteln. Laut Gesetzentwurf ist eine Überwachung ohne Wissen der Mitarbeiter künftig untersagt, offene Videoüberwachung zum Beispiel an Firmeneingängen sind dagegen möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist und Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen.
Die verdeckte Überwachung sei gängige Praxis, hält HDE-Mann Bade dagegen, und in der Regel sei sie mit Datenschützern und Betriebsräten abgestimmt sei. Ein generelles Verbot wäre nun "quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand", sagte Bade. Immerhin: Tabu sind für den HDE Toiletten und Umkleideräume.
Linke kritisiert schwammige Regelungen
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat Nachbesserungen gefordert. Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Betriebsräten müssten weiter möglich sein, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner im Deutschlandfunk. Konkret sprach er sich für die "gezielte Überwachung" bei Verdachtsfällen aus - wiederum etwa in Lagerräumen: Der Datenschutz dürfe "kein Täterschutz" sein.
Während das Gesetz beim Handel und bei Arbeitgebern auf Widerstand stößt, geht es der Linkspartei nicht weit genug: Es gebe "zu viele Grauzonen", kritisiert der Bundestagsabgeordnete Jan Korte, im vorliegenden Gesetzentwurf.
Dass es "nach Jahrzehnten der Untätigkeit und zahlreicher Bespitzelungsskandale" endlich ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geben werde, sei zwar eine gute Nachricht. "Der große Wurf ist es aber leider nicht geworden", so Korte, in einigen Bereichen drohten wegen schwammigen Regelungen neue Datenschutzverletzungen.
cte/AFP/dpa/ddp
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von den Managern und Bänkern im Verein mit Politikern. Das heißt dann nur "Steuer". mehr...
komisch ist, dass dieses Auspionieren an Arbeitsplätzen eine Sache der letzen 10 bis 20 jahre ist, also seit der Einheit. Ist das eine Beschäftigung für alte Stasileute? Das Werke die gesamte Belegschaft überwachen und [...] mehr...
"Haben SIe deswegen auch das Recht Ihre eigene Kamera im Büro des Bürgermeisters anzubringen?" Nun, die Arbeitgeber haben auch nicht auf ihr "Recht" gewartet, oder täusch ich mich? Außerdem geht´s auch [...] mehr...
Aha, und warum klaut Deiner Meinung nach jedermann? Und verhindert es nicht stattdessen? mehr...
Guten Tag zusammen, ich habe das Papier, das die Bundesregierung da vorgelegt hat, jetzt einmal komplett durchgelesen. Liebe Leute, da steht nichts, aber auch gar nichts drin, was nicht bisher schon so gelten würde. Die derzeit [...] mehr...
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