Luxemburg - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, hieß es zur Begründung.
Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es neben einem Lotto-Monopol auch ein Monopol auf Sportwetten gibt. Laut Staatsvertrag dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Casinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem "das Entstehen von Glücksspielsucht" verhindert werden. Einzig beim staatlichen Unternehmen Oddset darf man legal auf Bundesliga, Weltmeisterschaft oder Formel 1 setzen.
Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.
Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt.
Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.
"Monopol kann nicht mehr gerechtfertigt werden"
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".
Ihr Sinn war ohnehin von immer mehr Experten in Frage gestellt worden. So ergab eine Studie der Beratungsfirma Goldmedia kürzlich, dass 94 Prozent der milliardenschweren Wettumsätze in Deutschland über Anbieter laufen, die hierzulande nicht lizenziert sind - über mehrere tausend Online-Firmen, private Wettbüros und den Schwarzmarkt. Das staatliche Monopol schützt also weder vor Spielsucht noch vor Manipulation.
Derzeit beschäftigen sich Dutzende deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof mit der Frage, wie für Lotterien geworben werden darf. Vier Gerichte hatten den EuGH gefragt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den deutschen Richtern, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die Entscheidung ist nun ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regelung für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen.
Die Aktien des privaten Glücksspielanbieters Tipp24 stiegen am Mittwoch prompt um zweitweise 3,8 Prozent. Damit setzte sich Tipp24 an die Spitze des SDax
.
(Az: C-316/07 und weitere)
cte/dpa/AFP/dapd
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