Samstag, 20. März 2010

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07. Oktober 2009
 

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Nach 34 Jahren im Job: Sekretärin aß Frikadelle des Chefs - gefeuert

Magdalene H. war 34 Jahre für ihren Arbeitgeber tätig, jetzt soll sie ihren Job verlieren. Der Grund ist eine Frikadelle, die sich die Sekretärin vom Chef-Bufett genommen hatte. Ihr Vorgesetzter sieht das Vertrauensverhältnis gestört, der Fall kommt vor das Arbeitsgericht. (...)

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Solarboom lässt Strompreise explodieren

Der Solarboom wird 2011 teuer für alle Stromkunden. Einem Zeitungsbericht zufolge rechnen Stromriesen und Wissenschaftler mit Preiserhöhungen von zehn Prozent. Die Zahl der Öko-Anlagen ist stärker gestiegen als gedacht - die höheren Förderkosten werden auf die Verbraucher umgelegt. mehr...


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Eine kleine Unachtsamkeit kann den finanziellen Ruin bedeuten. Experten empfehlen deshalb dringend eine private Haftpflichtpolice. Ein Lob für die Versicherer kommt von der Zeitschrift "Finanztest": 26 Tarife wurden mit "gut" bewertet, 34 sogar mit "sehr gut" - allerdings gibt es große Preisdifferenzen. mehr...


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WANN IST EINE KÜNDIGUNG GÜLTIG?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.











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