| Wann Sie mit ihrer vollen Rente rechnen können |
| Jahrgang |
Alter* |
Renten- eintritt |
| 1946 |
65 |
2011 |
| 1947 |
65+1 |
2012 |
| 1948 |
65+2 |
2013 |
| 1949 |
65+3 |
2014 |
| 1950 |
65+4 |
2015 |
| 1951 |
65+5 |
2016 |
| 1952 |
65+6 |
2017 |
| 1953 |
65+7 |
2018 |
| 1954 |
65+8 |
2019 |
| 1955 |
65+9 |
2020 |
| 1956 |
65+10 |
2021 |
| 1957 |
65+11 |
2022 |
| 1958 |
66+0 |
2023 |
| 1959 |
66+2 |
2024 |
| 1960 |
66+4 |
2025 |
| 1961 |
66+6 |
2026 |
| 1962 |
66+8 |
2027 |
| 1963 |
66+10 |
2028 |
| ab 1964 |
67+0 |
2029 |
| * in Jahren + Monaten |
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67
Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Menschen, die in diesem Jahr geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen. Bis 2023 kommt dann für die einzelnen Jahrgänge jeweils ein Monat Mehr-Arbeitszeit hinzu. Ab 2024 geht es weiter mit Zwei-Monats-Schritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt so schließlich das
neue Rentenalter 67.
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll auch künftig mit 63 in Rente gehen können, muss aber Abschläge dafür in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelzeit aufhört.
Hinterbliebene Ehepartner bekommen künftig statt ab 45 erst ab 47 die große Witwenrente (55 Prozent der normalen Versichertenrente). Bis dahin muss man sich mit der kleinen Witwenrente von 25 Prozent zufriedengeben.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die Reform bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das ist eine schwierige Aufgabe: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Jahr 2050 von 42 auf 50 Jahre steigen.
Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.