München - Die Pläne der Bundesländer dürften deutsche Arbeitnehmer freuen: Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" wollen sie Vorschläge einreichen, wie sich die Steuererklärung vereinfachen lässt.
Zentrales Vorhaben sei die Anhebung des sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf dann 1150 Euro, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine entsprechende Vorlage der Länder. Davon würden rund eine Million Arbeitnehmer profitieren. Ein entsprechender Vorschlag soll noch an diesem Donnerstag von der Finanzministerkonferenz beraten werden.
Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Dadurch entfällt der Nachweis der einzelnen Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter dem zulässigen Höchstbetrag liegen, kann er trotzdem den Höchstbetrag angeben - und muss entsprechend weniger Steuern zahlen.
Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Er war aber in Gesetzgebungsverfahren noch immer als zu niedrig bezeichnet worden.
Pauschale für häusliches Arbeitszimmer
Neben der Anhebung des Pauschbetrags wollen die Länder noch weitere Vorschläge machen. So soll auch für die Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers die Steuererklärung vereinfacht werden. Künftig soll es Arbeitnehmern möglich sein, eine monatliche Pauschale von 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand anzugeben.
Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachweisen. Das bedeutete für sie einen hohen Aufwand - ebenso wie für die Mitarbeiter der Finanzämter.
Damit die Steuererleichterungen keine Löcher in die staatlichen Kassen reißen, wollen die Länder an anderer Stelle die Einnahmen erhöhen, schreibt die Zeitung. Handwerkerrechnungen unter 300 Euro sollen künftig nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das trifft eine verhältnismäßig hohe Zahl von Steuerzahlern. Nach Daten der Länder lagen 2008 rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker unter dieser Schwelle.
ssu/dpa-AFX
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