Berlin - Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sogenanntes Hartz IV, der muss eine Reihe von Auflagen einhalten. Tut er das nicht, muss er mit Sanktionen rechnen. Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter in Deutschland so viele Strafen verhängt wie nie zuvor - das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit.
Dem Bericht zufolge ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: Von 829.375 auf 912.377 Fälle. Die meisten Strafen wurden demnach verhängt, weil die ALG-II-Empfänger Meldefristen nicht eingehalten haben, also zum Beispiel trotz Einladung nicht beim Jobcenter erschienen sind - insgesamt in 582.253 Fällen.
In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Arbeitslosen gegen Pflichten der sogenannten Eingliederungsvereinbarung verstießen, 138.312-mal wurden Strafen verhängt, weil die Betroffenen die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme verweigerten. Die meisten Strafen wurden in Berlin verhängt, dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Die wenigsten Sanktionen sprachen die Jobcenter in Bremen aus.
Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.
nck/dapd
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