Bürokratie-Problem: Bundesagentur fordert neue Hartz-Reform
Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kommunen: Zehn Jahre nach Einführung der Hartz-Gesetze sind noch immer verschiedene Institutionen für Arbeitslose zuständig. Bundesagentur-Vorstand Alt will das Durcheinander nun beenden - und fordert eine weitere Reform.
Berlin - Vor zehn Jahren begannen die Hartz-Reformen, bis heute sind sie umstritten. Nun fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Reform. Die Hilfen für Hartz-IV-Empfänger müssten institutionell gebündelt und verbessert werden, sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der "Frankfurter Rundschau". Das Nebeneinander von Arbeitsagenturen, Jobcentern und rein kommunalen Anlaufstellen habe sich "aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als wenig überzeugend" erwiesen und sei intransparent.
Auf kommunaler Ebene fehle der Überblick über den bundesweiten Arbeitsmarkt, kritisierte Alt weiter. Auch müssten sich Jugendliche auf der Suche nach einer Lehrstelle und sogenannte Aufstocker, denen der Arbeitslohn nicht zum Leben reicht, an mehrere Stellen wenden. Das sei "eindeutig keine glückliche Regelung".
Mit den Hartz-Reformen wurden unter anderem Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II oder Hartz IV zusammengelegt. Seit dessen Einführung im Jahr 2005 hätten Bund und Kommunen insgesamt gut 355 Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose ausgegeben, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesarbeitsministeriums.
Zwischen Januar 2005 und Dezember 2012 kosteten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld demnach insgesamt 178,7 Milliarden Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung summierten sich auf 106,8 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wie etwa Umschulungen und Weiterbildungskurse wurden 38,8 Milliarden Euro gezahlt. Die Verwaltungskosten für Hartz IV beliefen sich auf 31,3 Milliarden Euro.
dab/dpa-AFX
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- Freitag, 01.03.2013 – 07:19 Uhr
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| Schulabschluss | Anteil in Prozent |
| Noch Schüler | 4,2 |
| Schule beendet ohne Abschluss | 8,4 |
| Sonder-/ Förderschule | 1,2 |
| Hauptschule | 47,2 |
| Realschule | 29 |
| Fachhochschule | 1,9 |
| Abitur | 7,5 |
| Werte gerundet, fehlende Anteile zu 100 Prozent: keine oder falsche Angaben; Quelle: IAB "Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" | |
| Berufsbildung | Anteil in Prozent |
| Schüler an allgemeinbildender Schule | 4,4 |
| Kein beruflicher Abschluss | 37,5 |
| Anlernausbildung, Hilfsjob | 4,3 |
| Lehre, betriebliche Ausbildung | 36,6 |
| Berufsfachschule | 6,4 |
| Meister, Techniker | 3,2 |
| Berufsakademie | 0,8 |
| Diplom (FH), Bachelor | 2,2 |
| Diplom (Uni) oder BA | 3,0 |
| Werte gerundet, fehlende Anteile zu 100 Prozent: keine oder falsche Angaben; Quelle: IAB "Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" | |
| Migrationshintergrund | Anteil in Prozent |
| Kein Migrationshintergrund | 60 |
| Selbst zugezogen | 29,8 |
| Mindestens ein Elternteil zugezogen | 6,1 |
| Mindestens ein Großelternteil zugezogen | 2,2 |
| Werte gerundet, fehlende Anteile zu 100 Prozent: keine oder falsche Angaben; Quelle: IAB "Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" | |
| Behinderung | Anteil in Prozent |
| Amtlich festgestellt | 10,3 |
| Nicht amtlich festgestellt | 86,7 |
| Antrag gestellt | 2,9 |
| Werte gerundet, fehlende Anteile zu 100 Prozent: keine oder falsche Angaben; Quelle: IAB "Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" | |
| Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung | Anteil in Prozent |
| Ja | 27,8 |
| Nein | 71,9 |
| Werte gerundet, fehlende Anteile zu 100 Prozent: keine oder falsche Angaben; Quelle: IAB "Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" | |
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.
Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.
Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.
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