Wirtschaft


Arbeitsmarkt: Gewerkschafter kritisiert Minijob-Reform

Ver.di-Chef Frank Bsirske hält wenig von der Minijob-Reform der Bundesregierung. Beschäftigte sollen statt 400 künftig 450 Euro steuerfrei verdienen können. Das bringe nichts, so Bsirske, die Betroffenen bräuchten sozialversicherungspflichtige Jobs.

Dortmund - Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di kritisiert die geplante Anhebung der Einkommensgrenze bei Minijobs. "Minijobber brauchen nicht ein bisschen mehr Geld, sondern sozialversicherungspflichtige Arbeit", sagte Ver.di-Chef Frank Bsirske den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Sonst werde lediglich die Armut verschärft.

"Die soziale Spaltung am Arbeitsmarkt hält unverändert an", sagte Bsirske. "Niedriglöhne, Befristungen, erzwungene Teilzeit und Minijobs sorgen dafür, dass Millionen Beschäftigte von ihrer Arbeit nicht leben können."

Die Koalition plant die Anhebung der Minijob-Einkommensgrenze von 400 auf 450 Euro monatlich. Derzeit liegt die Zahl der auf 400-Euro-Basis Beschäftigen laut Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei rund 6,8 Millionen.

cte/dapd

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insgesamt 14 Beiträge
MütterchenMüh 09.07.2012
Zum 100sten Mal: Jawohl. Grundsätzlich muss jeder Job, nicht nur der erste, der normalen Steuer- und Abgabenpflicht unterliegen. Und für den nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Rest gelten dann die [...]
Zitat von sysopVerdi-Chef Frank Bsirske hält wenig von der Minijob-Reform der Bundesregierung. Beschäftigte sollen künftig statt 400 künftig 450 Euro steuerfrei verdienen können. Das bringe nichts, so Bsirske, die Betroffenen bräuchten sozialversicherungspflichtige Jobs. Arbeitsmarkt: Chef von Ver.di Bsirkse kritisiert Reform der Minijobs - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,843306,00.html)
Zum 100sten Mal: Jawohl. Grundsätzlich muss jeder Job, nicht nur der erste, der normalen Steuer- und Abgabenpflicht unterliegen. Und für den nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Rest gelten dann die MiniJob-Regeln. Alles andere führt in die Armut!
mr.feelgood 09.07.2012
Mit dieser sogenannten REFORM öffnen sich die Türen für Subventionierungen für Unternehmer noch weiter, die Arbeitnehmer in die Alters-Verarmung zu führen. Ferner werden sie wegen dieser scheinbaren Verdienstobergrenze ohne [...]
Zitat von sysopVerdi-Chef Frank Bsirske hält wenig von der Minijob-Reform der Bundesregierung. Beschäftigte sollen künftig statt 400 künftig 450 Euro steuerfrei verdienen können. Das bringe nichts, so Bsirske, die Betroffenen bräuchten sozialversicherungspflichtige Jobs. Arbeitsmarkt: Chef von Ver.di Bsirkse kritisiert Reform der Minijobs - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,843306,00.html)
Mit dieser sogenannten REFORM öffnen sich die Türen für Subventionierungen für Unternehmer noch weiter, die Arbeitnehmer in die Alters-Verarmung zu führen. Ferner werden sie wegen dieser scheinbaren Verdienstobergrenze ohne Sozialversicherungspflicht von 50 Euronen weiterhin von der ARGE abhängig sein, oder nicht? Was soll das also?
Indigo76 09.07.2012
Weder 400 noch 450 Euro im Monat reichen zum leben, wenn man Miete, Heizung, Strom und Wasser abzieht. Man ist also weiterhin vom Staat abhängig. Da die ARGEn aber sträflich faul geworden sind und nur noch mit dem Schlagwort [...]
Zitat von sysopVerdi-Chef Frank Bsirske hält wenig von der Minijob-Reform der Bundesregierung. Beschäftigte sollen künftig statt 400 künftig 450 Euro steuerfrei verdienen können. Das bringe nichts, so Bsirske, die Betroffenen bräuchten sozialversicherungspflichtige Jobs. Arbeitsmarkt: Chef von Ver.di Bsirkse kritisiert Reform der Minijobs - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,843306,00.html)
Weder 400 noch 450 Euro im Monat reichen zum leben, wenn man Miete, Heizung, Strom und Wasser abzieht. Man ist also weiterhin vom Staat abhängig. Da die ARGEn aber sträflich faul geworden sind und nur noch mit dem Schlagwort "Eigeninitiative" um sich werfen, nimmt einem der Minijob allerhöchstens die Gelegenheit, sich selbst um eine anständige Arbeitsstelle kümmern zu können. Ich frage mich, wie Mitarbeiter der ARGEn in den Spiegel (ich meine den aus Glas) schauen können, ohne augenblicklich Suizitgelüste zu entwickeln. Und ich frage mich, wieoft ich meinen IQ halbieren muss, bis ich in der Lage bin, in diesem Land in die Politik zu gehen.
linlaluna 09.07.2012
Dauernd beklagen sich die Gewerkschaften über die Minijobs, Leiharbeit und die schlechten Chancen der Jungen. Dabei sind sie mit an der Misere Schuld - wäre das Kündigungsschutzgesetz lockerer, würden unmotivierten und schlechte [...]
Dauernd beklagen sich die Gewerkschaften über die Minijobs, Leiharbeit und die schlechten Chancen der Jungen. Dabei sind sie mit an der Misere Schuld - wäre das Kündigungsschutzgesetz lockerer, würden unmotivierten und schlechte MA einfacher und günstigerdurch motiviertere und bessere ersetzt werden können.
sirius08/15 09.07.2012
Wen der Kündigungsschutz (der eh nur noch für unbefristete Arbeitnehmer gillt) können die Unternehmer noch mehr Druck auf ihre Beschäftigten ausüben um Löhne zu senken und Arbeitnehmerrechte abzubauen. Ein Hoch auf den [...]
Zitat von linlalunaDauernd beklagen sich die Gewerkschaften über die Minijobs, Leiharbeit und die schlechten Chancen der Jungen. Dabei sind sie mit an der Misere Schuld - wäre das Kündigungsschutzgesetz lockerer, würden unmotivierten und schlechte MA einfacher und günstigerdurch motiviertere und bessere ersetzt werden können.
Wen der Kündigungsschutz (der eh nur noch für unbefristete Arbeitnehmer gillt) können die Unternehmer noch mehr Druck auf ihre Beschäftigten ausüben um Löhne zu senken und Arbeitnehmerrechte abzubauen. Ein Hoch auf den Arbeitsklaven.
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  • Montag, 09.07.2012 – 08:45 Uhr
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Die Hartz-Reformen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.






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