Von Ole Reißmann
Es gibt die Möglichkeit, Steuererklärungen mit dem Verweis auf die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts nur unter Vorbehalt abzugeben. Dann könnte man nach einem Urteil Geld zurückbekommen. Damit nun nicht Millionen von Steuerzahlern mit ihren Vorbehalten und Einsprüchen für zusätzlichen Aufwand sorgen, rechnet Verfassungsexperte Heun mit der Vorsicht der Finanzämter - neue Steuerbescheide könnten standardmäßig unter Vorbehalt gestellt werden.
Sollte es tatsächlich eine Rückzahlung geben, dürften Steuerzahler laut Rechtsexperte Wieland auch ohne Vorbehalt davon profitieren: "Eine Regierung kann es sich kaum erlauben, verfassungswidrig eingezogenes Geld nur an ein paar wenige Bürger zurückzuzahlen."
Mitarbeit: Dietmar Hipp; mit Material von ddp, dpa und AP
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