Kiel - Sie nahm mit, was andere Leute weggeschmissen hatten: Weil eine schwerbehinderte Putzfrau Pfandflaschen aus Abfalleimern entwendete, wurde ihr wegen Diebstahls gekündigt. Am Mittwoch kommender Woche will das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diesen Fall in einer Berufungsverhandlung erneut entscheiden.
Die Frau, die seit mehr als 20 Jahren als Reinigungskraft in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Lübeck erfolgreich gegen die Kündigung geklagt. Der Betrieb legte jedoch Berufung ein, weil laut Arbeitsvertrag keine Gegenstände aus Objekten mitgenommen werden dürfen.
In jüngster Zeit hatten zahlreiche Fälle von Bagatellkündigungen für öffentliche Aufregung gesorgt. Eine Kassiererin musste gehen, weil sie fremde Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einlöste; eine Altenpflegerin erhielt die Kündigung, nachdem sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm, die ohnehin in der Mülltonne gelandet wären.
Aktenzeichen: 3 Sa 441/09
fro/dpa
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