Wirtschaft


Flughafenpannen in Berlin: Wann Wowereit für das Chaos haftet

Von Christian Teevs

Der Berliner Flughafengesellschaft drohen diverse Schadensersatzklagen. Müssen auch die Aufsichtsräte und ihr Noch-Chef Wowereit haften? Der Wirtschaftsanwalt und CSU-Politiker Peter Gauweiler macht Druck: Unabhängige Gutachter sollen prüfen, ob Pflichten verletzt wurden.

Regierender Bürgermeister Wowereit: Kanzlei soll Haftungsfragen klärenZur Großansicht
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Regierender Bürgermeister Wowereit: Kanzlei soll Haftungsfragen klären

Hamburg - Es ist ein Satz, den Klaus Wowereit heute wohl nicht mehr wiederholen würde: "Ohne meine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender wären wir nicht an dem Punkt, an den wir heute gekommen sind." So äußerte der SPD-Bürgermeister sich im Jahr 2005 über den neuen Berliner Flughafen. Damals war der Satz als Eigenlob gemeint. Mittlerweile wurde die Eröffnung mehrfach verschoben, zum Stand heute ist der Start völlig offen und die Kosten haben sich mehr als verdoppelt - auf 4,3 Milliarden Euro.

Die Luftfahrtbranche rechnet mit einem massiven Schaden durch die Verzögerung. Air Berlin hat bereits Schadensersatzklage eingereicht, weitere Firmen prüfen noch. Dabei stellt sich nun die Frage, ob auch auf Geschäftsführung und Aufsichtsrat Forderungen zukommen können. Denn prinzipiell gilt für alle Geschäftsführer und Aufsichtsräte von GmbHs, dass sie für von ihnen verursachte Schäden haften müssen. Im Klartext: Müssen die Kontrolleure um Wowereit persönlich für die Verzögerungen beim Flughafen haften?

Die kurze Antwort lautet: Haften vielleicht, zahlen auf keinen Fall. Die Flughafengesellschaft hat für Geschäftsführung und Aufsichtsrat eine Versicherung abgeschlossen, eine sogenannte D&O Managerhaftpflicht. Der Umfang ist nicht bekannt. Üblicherweise sind die Verantwortlichen damit gegen Schäden aus Fehlentscheidungen in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags abgesichert - auch der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit.

Die ausführliche Antwort von Juristen fällt etwas komplizierter aus. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob der Aufsichtsrat seine Pflichten verletzt hat. Dies könnte der Fall gewesen sein, wenn...

  • ...der Aufsichtsrat mit seinem Verhalten einen Schaden direkt ausgelöst hat, also fahrlässig gehandelt hat. Beim Flughafen könnte dies zutreffen, wenn sich herausstellt, dass der Aufsichtsrat frühzeitig von dem erneut geplatzten Starttermin wusste, dies aber für sich behielt. Laut dem Verkehrsrechtsexperten Tobias Goldkamp müsste den Kontrolleuren aber ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden, sprich: Es müsste bewiesen werden, dass die verzögerte Kommunikation für den Schaden verantwortlich war, der zum Beispiel einer Fluggesellschaft entstanden ist. Keine Gefahr droht den Aufsichtsräten dagegen durch das Planungschaos an sich. Dass sich die Eröffnung wegen der Brandschutzanlage immer wieder verzögert, dürfte bei der Beurteilung der Kontrolleure keine Rolle spielen.
  • ...der Aufsichtsrat nicht kritisch geprüft hat, ob die Geschäftsführung ihre Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Gesellschaftsrechtlich sind "Geschäftsführungsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". "Der Aufsichtsrat stand diesbezüglich von Anfang an in der Pflicht", sagte der CSU-Politiker und Wirtschaftsanwalt Peter Gauweiler SPIEGEL ONLINE. Mit einer Grundsatzentscheidung im Jahr 1997 habe der Bundesgerichtshof "Aufsichtsräten die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgegeben", so Gauweiler.

Der Aufsichtsrat hat bei einer Sitzung im September beschlossen, dass nun eine Anwaltskanzlei und eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft die Haftungsfragen klären sollen. Die Kontrolleure beauftragten die Geschäftsführung, die Anwälte und Wirtschaftsprüfer auszuwählen. Die Ergebnisse der Kanzlei sollen dem Aufsichtsrat im ersten Quartal vorgelegt werden, also spätestens Ende März. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen läuft die Suche nach einer Anwaltskanzlei noch.

Gauweiler, der gerade mit Kollegen für die Kirch-Erben hohen Schadensersatz von der Deutschen Bank erstritten hat, sieht hier die "Gefahr von gefälligen Gutachten und Interessenskonflikten". "Solche Prüfer dürfen nicht von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ausgesucht werden. Das ist Aufgabe der Gesellschafter. Sonst macht man den Bock zum Gärtner." Die Gesellschafter der Flughafen-GmbH sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund.

Für den Nachweis einer möglichen eigenen Pflichtverletzung könnte entscheidend sein, wann Wowereit was gewusst hat. Das weiß offenbar auch der Regierende Bürgermeister. Entsprechend heftig ließ der Jurist Anfang der Woche von einer Anwaltskanzlei Berichte dementieren, er habe bereits seit Wochen gewusst, dass der Start des Flughafens erneut verschoben wird. "Diese Aussage ist falsch", heißt es in einer Mitteilung seines Anwalts.

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insgesamt 58 Beiträge
Peter-Lublewski 10.01.2013
Den Gauleiter (O-Ton Dieter Hildebrandt) gibt's noch? Ich dachte, der leistet längst seinem alten Mentor Gesellschaft.
Zitat von sysopDer Berliner Flughafengesellschaft drohen diverse Schadensersatzklagen. Müssen auch die Aufsichtsräte und ihr Noch-Chef Wowereit haften? Der Wirtschaftsanwalt und CSU-Politiker Peter Gauweiler macht Druck: Unabhängige Gutachter sollen prüfen, ob die Kontrolleure Pflichten verletzt haben. Berliner Flughafen BER: Muss Wowereit haften? - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/berliner-flughafen-ber-muss-wowereit-haften-a-876779.html)
Den Gauleiter (O-Ton Dieter Hildebrandt) gibt's noch? Ich dachte, der leistet längst seinem alten Mentor Gesellschaft.
bigtrouble 10.01.2013
man mag die höchst dandyhafte interpretation des Amtes durch Herrn Wowereit zwar kritisieren, ein grundsätzliches Versagen beim Flughafenprojekt sollte man ihm jedoch nicht so ohne weiteres anlasten. Die Schuld für den extremen [...]
man mag die höchst dandyhafte interpretation des Amtes durch Herrn Wowereit zwar kritisieren, ein grundsätzliches Versagen beim Flughafenprojekt sollte man ihm jedoch nicht so ohne weiteres anlasten. Die Schuld für den extremen Zeitverzug bei der Realisierung sollte man vielmehr bei den beteiligten unternehmen suchen. Da ich davon ausgehe, daß man bei der Auftragsvergabe auf die entsprechenden Erfüllungsbürgschaften geachtet hat, dürfte sich auch der finanzielle Schaden aufgrund der entstehenden Regresspflichten in Grenzen halten. Natürlich kommt das den sich im Wahlkampf befindlichen Personen von CDU, FDP und CSU alles sehr gelegen, aber vielleicht sollte man sich dort lieber mal grunsätzlichen Erwägungen unterziehen warum es zu weit schlimmer zu bewertenden Dingen wie bei...Gutenberg...Wulff...Niebel ( Teppich )...( Schavan ) , usw kommen konnte.....
nr7 10.01.2013
vielleicht sollte herr gauweiler, der ja nun gewiss vom fach her selbst kein wirtschaftsanwalt ist, zunächst prüfen lassen, welche vielleicht auch bayerische planer, architekten, ausführende firmen für den pfusch haften müssen. es [...]
vielleicht sollte herr gauweiler, der ja nun gewiss vom fach her selbst kein wirtschaftsanwalt ist, zunächst prüfen lassen, welche vielleicht auch bayerische planer, architekten, ausführende firmen für den pfusch haften müssen. es kann ja nicht sein, dass all diese leute die haftung auf die aufsichtsräte abschieben können.
georg.vt@gmx.de 10.01.2013
Der Herr Gauweiler brauch nur in das GmbH Gesetzt schauen und da in den § Aufsichtsrat, dann wird er sehen, dass ein Aufsichtsrat in einer GmbH nicht so haftet wie ein Aufsichtsrat einer AG. Alles nur Wahlkampfgetümmel.
Der Herr Gauweiler brauch nur in das GmbH Gesetzt schauen und da in den § Aufsichtsrat, dann wird er sehen, dass ein Aufsichtsrat in einer GmbH nicht so haftet wie ein Aufsichtsrat einer AG. Alles nur Wahlkampfgetümmel.
Carabus 10.01.2013
Gibt es überhaupt irgendwelche Beispiele, wo Politiker (oder andere hohe Entscheidungsträger) für etwas was sie verbockt haben, persönlich haftbar gemacht wurden??? Es gilt doch die Regel: Je höher sich der Entscheidungsträger [...]
Gibt es überhaupt irgendwelche Beispiele, wo Politiker (oder andere hohe Entscheidungsträger) für etwas was sie verbockt haben, persönlich haftbar gemacht wurden??? Es gilt doch die Regel: Je höher sich der Entscheidungsträger sich in der Hierarchie befindet, umso weniger haftet er. Im Gegenteil: je größer der Schaden, umso höher fallen die Pensionen und Abfindungen aus. Werden wir auch hier erleben. Wetten!
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  • Donnerstag, 10.01.2013 – 17:01 Uhr
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Berliner Flughafen - eine Chronologie
Die Idee für einen einzigen Berliner Großflughafen, der die Airports in Tegel, Tempelhof und Schönefeld ersetzen soll, entstand bereits kurz nach dem Mauerfall. Doch mehr als 23 Jahre nach der Wende ist der Flughafen noch immer nicht in Betrieb - die Eröffnung muss immer wieder verschoben werden.






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