Minijobs und Rentenbeitrag: Die wichtigsten Beschlüsse im Bundesrat
Mehr Geld für Minijobber, geringere Rentenbeiträge und mehr Transparenz bei Spritpreisen: Der Bundesrat hat eine Reihe wichtiger Beschlüsse verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Berlin - Innerhalb weniger Stunden hat der Bundesrat am Freitag 25 Gesetze gebilligt. Eines der am meistdiskutierten Projekte, das Steuerabkommen mit der Schweiz, hat die Länderkammer abgelehnt.
Auch das Jahressteuergesetz ist vorerst gescheitert. Da im Gesetz enthaltene Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, muss die Bundesregierung jetzt entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss einschaltet. Von der SPD und den Grünen regierte Länder hatten unter anderem eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft im Steuerrecht mit der Ehe gefordert, was in dem Entwurf nicht vorgesehen ist. Das Jahressteuergesetz soll das Steuerrecht an europäische Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung anpassen.
Zahlreiche andere Gesetze bekamen grünes Licht. Ein Überblick über wichtige Beschlüsse:
- Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen. Ab Januar gelten Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 450 Euro als geringfügig. Minijobs werden zudem standardmäßig rentenversichert sein. Wer - wie bisher üblich - rentenversicherungsfrei arbeiten will, muss dies explizit beantragen. Derzeit haben nach Angaben der Bundesregierung 7,4 Millionen Bürger in Deutschland einen Minijob.
- Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr deutlich weniger für ihre gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der Satz für die Rentenbeiträge sinkt ab Januar von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Nach Berechnungen des Haushaltsausschusses des Bundestags werden die Arbeitnehmer damit um rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken um denselben Betrag. Der Beitragssatz rutscht damit auf den niedrigsten Stand seit 1996.
- Der Bundesrat billigte eine Neuregelung bei der Sicherungsverwahrung. Sie soll sicherstellen, dass gefährliche Kriminelle in Sicherungsverwahrung anders untergebracht und behandelt werden als Strafgefangene. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Nun sind die Länder am Zug: Sie müssen sich jetzt um die konkrete Umsetzung der neuen Vorgaben kümmern.
- Die Bundeswehr erhält eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu. Sie wird künftig für alle Straftaten von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz zuständig sein. Bislang liegt die oberste Zuständigkeit für solche Straftaten offiziell am Sitz des Einsatzführungskommandos in Potsdam. Die dortige Staatsanwaltschaft gab dann den zu untersuchenden Vorfall in Afghanistan oder auf dem Balkan an die Strafverfolgungsbehörde am Wohnort der betroffenen Soldaten ab.
- Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Abschaffung der Luftverkehrssteuer vorzulegen. Die Abgabe wurde Anfang 2011 als Teil eines Sparprogramms für den Bundeshaushalt eingeführt. Die Branche fühlt sich dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt.
- Um die Preispolitik an Tankstellen zu durchleuchten, werden Markttransparenzstellen mit der Befugnis eingerichtet, alle relevanten Daten aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel zentral zu sammeln und auszuwerten. Zudem sind Tankstellenbetreiber verpflichtet, der neuen Transparenzstelle für Kraftstoffe in Echtzeit jede Änderung der Kraftstoffpreise zu übermitteln.
mmq/dapd
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