Berlin - Mit einer längeren Frist und mehr Werbung soll alles besser werden: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) versucht, das Bildungspaket doch noch zu einem Erfolg zu machen. Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen wird nun bis zum 30. Juni verlängert. Ursprünglich sollten Eltern nur bis Ende April Anträge auf ein warmes Mittagessen, Nachhilfe oder Musikunterricht stellen können.
Von der Leyen gab die Fristverlängerung nach einem Krisentreffen mit Ländern und Kommunen bekannt. Die Neuregelung sei gemeinsam verabredet worden, sagte die CDU-Politikerin. Zudem wolle man Eltern sowie Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser informieren.
Hintergrund des Berliner Treffens war der schleppende Start des Bildungspakets. Gerade einmal zwei Prozent der Berechtigten haben bislang einen Antrag auf das Hartz-IV-Bildungspaket gestellt. Das ergab eine SPIEGEL-ONLINE-Umfrage in den größten deutschen Städten.
Von der Leyen wirbt nun dafür, die betroffenen Familien direkt anzuschreiben. "Damit erreichen Sie viele Eltern", betonte von der Leyen, räumte allerdings ein, dass auch dadurch nicht alle erfasst würden. Deshalb solle auch in Einrichtungen verstärkt für das Bildungspaket geworben werden. Das Ministerium selbst werde sich allerdings nicht in einem Brief an die Eltern richten. Es gehe "um ganz praktische Dinge", deshalb sollten dies die Kommunen übernehmen.
Künast: "Das Geld lieber direkt an die Schulen zahlen"
SPD-Vize Manuela Schwesig äußerte Unverständnis darüber, dass man bedürftige Familien nicht angeschrieben und über die neuen Möglichkeiten informiert habe. In dem Brief, mit dem Hartz-IV-Empfänger auf die höheren Regelsätze hingewiesen worden seien, hätte man auch über das Bildungspaket informieren können. "Daran sieht man, die Informationspolitik hat bisher nicht besonders hingehauen", sagte Schwesig.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bezweifelt, dass das Bildungspaket überhaupt noch zu einem Erfolg werden kann. "Es wäre besser, das Geld direkt an die Institutionen auszuzahlen, von den Schulen, die Mittagessen ausgeben, bis hin zu den Bildungsträgern", sagte sie.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, verwies allerdings darauf, dass dies nicht möglich sei. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass es "einen individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabe geben" müsse. "Und egal, was irgendwelche Minister oder Wohlfahrtsverbände erklären, damit ist eine solche Lösung verschlossen", unterstrich Landsberg.
In zwei Dritteln der Städte weiter schwache Nachfrage
Landsberg sagt, dass die Zahl der Anträge zuletzt deutlich gestiegen sei. Die bisher genannten Zahlen stammten von Anfang vergangener Woche. Inzwischen hätten viele wegen der aktuellen Debatten reagiert.
Demnach steige die Nachfrage in einigen Städten an. In etwa einem Drittel der untersuchten Städte liege der Anteil der Berechtigten, die Anträge gestellt haben, über zehn Prozent, in einem Fünftel bereits zwischen 15 und 35 Prozent, teilte der Verband am Donnerstag mit. Allerdings seien es in zwei Dritteln der Städte derzeit noch unter zehn Prozent.
Vor dem Treffen mit von der Leyen übte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds scharfe Kritik an der Politik - und warnte vor einer Vorverurteilung von Eltern. In der deutschen Politik gebe es einen Reflex, die Betroffenen "öffentlich zu beschämen und als dumm und faul zu beschimpfen", sagte Heinz Hilgers im Deutschlandradio Kultur. Dies sei eine "katastrophale Öffentlichkeitsarbeit".
cte/dapd
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