Von Maria Marquart
Für 93 Prozent der Autos in Deutschland ist E10 den Herstellerangaben zufolge unschädlich. Fahrzeuge, die E10-tauglich sind, können abwechselnd oder auch als Mischung von E10- mit herkömmlichen E5-Kraftstoff betankt werden.
Die Liste der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gibt Auskunft darüber, welche Autos den neuen Biosprit vertragen. Die Automobilhersteller haben die Liste geprüft. Sie wollen haften, wenn der Motor E10 doch nicht verträgt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sichert zu, dass er die DAT-Liste als rechtsverbindlich betrachte. "Auch für uns gilt das Zivilgesetzbuch", sagt Geschäftsführer Klaus Bräunig.
Dennoch bleiben Fragen offen: Wie kulant zeigen sich Hersteller, wenn E10-Schäden auftreten? Werden die Hersteller auch nach fünf, sechs Jahren noch bei Motorschäden haften?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte eine schriftliche erweiterte Garantieerklärung der Hersteller sowie eine direkte Information des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Fahrzeugbesitzer ein. "Die Frage der Haftung wurde wie eine heiße Kartoffel herumgereicht", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Er hält die DAT-Liste nicht für rechtsverbindlich. "Solange keine erweiterte Garantieerklärung der Hersteller vorliegt, kann ich Autobesitzer verstehen, die um E10 einen großen Bogen machen", sagte Billen. Der vzbv hat sich der gemeinsamen Erklärung des Benzingipfels nicht angeschlossen.
Die Autolobbyisten vom VDA verweisen auf die Sorgfaltspflicht des Halters. Jeder müsse sich kundig machen, ob sein Auto den Biosprit verträgt. "Wenn die Liste aussagt, dass der Wagen E10 nicht verträgt, und ich tanke es trotzdem, ist das, als ob ich beim Ölwechsel Wasser statt Öl reinfülle", sagte ein Sprecher. Der Automobilverband rät, im Zweifel bei Hotlines der Autohersteller anzurufen. Denn bei älteren Fahrzeugen könne sogar die Kalenderwoche der Herstellung darüber entscheiden, ob das Auto E10-tauglich ist. Wer dringend tanken muss und sich nicht sicher ist, soll lieber zum teuren Super Plus greifen, raten VDA und ADAC.
Denn bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten, nachhaltigen Schäden führen. Wichtig ist dann, dass das Fahrzeug auf jeden Fall nicht gestartet wird, damit der Kraftstoff nicht in das gesamte System kommt, sagt der ADAC. Zudem sollten sich Autofahrer in so einem Fall sofort an eine Werkstatt oder den Kundendienst des Herstellers wenden.
mit Material von dpa und dapd
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