Hamburg - Der Bundesrat will Steuerkniffen reicher Erben ein Ende setzen. Wohlhabende sollen sich künftig nicht mehr so leicht vor der Erbschaftssteuer drücken können. Der Bundesrat sprach sich daher am Freitag in Berlin dafür aus, die Umwandlung von Privatvermögen in steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen zu erschweren. Dies war bislang eine Möglichkeit, um ein Erbe vor Besteuerung zu schützen.
Die Forderung fließt in die Bundestagsberatungen über das Jahressteuergesetz 2013 ein. Die Länderkammer reagiert damit auf die zunehmende Zahl sogenannter Cash GmbHs. Diese werden allein zu dem Zweck gegründet, um die Steuerlast zu mindern. Fortan soll eine Verlagerung von Finanzmitteln wie Aktien oder Bargeld nur noch bis zu einer Grenze von zehn Prozent des Unternehmenswertes möglich sein.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, es könne nicht hingenommen werden, dass das Erbschaftssteuerrecht praktisch dazu einlade, Cash GmbHs zu gründen. Das dort eingebrachte Vermögen diene in keiner Weise dem Gemeinwohl und dürfe steuerlich nicht bessergestellt werden.
Die schwarz-gelbe Koalition hingegen reagiert zurückhaltend auf den Bundesratsvorstoß, berichtet das Handelsblatt. "Wir müssen sicherstellen, dass Maßnahmen zur Schließung von steuerlichen Schlupflöchern nicht über das Ziel hinausschießen", sagte demnach der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach (CDU).
Die Länder sprachen sich außerdem dafür aus, auf Dividenden, die Konzerne aus Beteiligungen an anderen Unternehmen beziehen, wieder Kapitalertragsteuer zu erheben. Bisher sind diese Erträge faktisch steuerfrei. Künftig soll die Freistellung erst ab einer Beteiligungsquote von zehn Prozent gelten.
bos/Reuters
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