Wirtschaft


Prüfung in Karlsruhe: Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetz für verfassungswidrig und hat es Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen müssen.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Erbschaftsteuer auf dem PrüfstandZur Großansicht
DPA

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand

München - Die obersten deutschen Steuerrichter halten das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig und haben es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben von Betriebsvermögen ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig. Es sei nicht anzunehmen, dass die Steuer eine Fortführung geerbter Betriebe gefährde, teilte der BFH am Mittwoch mit.

Das Gericht legte das Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht deshalb erneut zur Prüfung vor. Karlsruhe hatte das Gesetz schon einmal im November 2006 nach Vorlage durch den BFH für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: II ZR 9/11).

Laut BFH verstößt jedoch auch das seit 2009 geltende Gesetz gegen das Gleichheitsgebot: Die "weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung" beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften sei eine "verfassungswidrige Überprivilegierung", die auch nicht aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden könne, heißt es in dem Beschluss.

Im aktuellen Fall klagte ein Mann, der seinen kinderlosen Onkel gepflegt hatte und nach dessen Tod für eine Erbschaft von 51.000 Euro denselben Steuersatz wie nicht verwandte Dritte bezahlen musste. Zwar erklärten die Richter die Gleichstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen mit Nichtverwandten bei der Erbschaftsteuer für rechtens, doch sie wiesen die Klage des Mannes nicht ab.

Denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist das seit 2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz "im Kern verfassungswidrig wegen der Betriebsbegünstigung".

Richter sehen Schlupflöcher im Gesetz

Das Gericht kritisierte unter anderem die Auffassung des damaligen Gesetzgebers, wonach der Erhalt von Betrieben beim Übergang auf einen Erben durch die Erbschaftsteuer "typischerweise gefährdet" würde. Vor allem das Argument des Arbeitsplatzerhalts sei nicht tragfähig. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelte zwar die sogenannte Arbeitsplatzklausel, wonach Firmenerben nur von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb zehn Jahre fortführen und die Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Das Gesetz erlaube aber die Umgehung dieser Klausel auf einfachste Art und Weise.

Firmeninhaber könnten laut BFH dank weiterer Schlupflöcher auch noch privates Vermögen in unbegrenzter Höhe zu Betriebsvermögen umwidmen und es steuerfrei oder nur gering versteuert ihren Erben überlassen. Zudem könnten Anteile an einer GmbH oder GmbH und Co. KG, deren Vermögen ausschließlich aus Sparanlagen und Festgeldkonten bestehen, vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuern bezahlt werden müssten. Auch dies verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.09.12, Aktenzeichen II R 9/11)

mmq/dpa/AFP

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 410 Beiträge
box-horn 10.10.2012
was ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten [...]
was ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten "normalen" Vermögen kritsch - das ist etwas vollkommen anderes.
OrreWombell 10.10.2012
von gut gemacht ist gut gemeint...
von gut gemacht ist gut gemeint...
Emil Peisker 10.10.2012
Firmen, GmbH's und KG's deren Vermögen nur aus Geldanlagen bestehe, werde ungerechtsfertigterweise überbegünstigt... Wurde auch Zeit! Ich habe mein Unternehmen verkauft, da wird die Finanzverwaltung sich freuen.....:-)
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Erbschaftsteuer befassen. Der Bundesfinanzhof hält das Gesetzeswerk für verfassungswidrig und hat es zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter stört, dass Erben von Betrieben bislang kaum Abgaben zahlen. Bundesverfassungsgericht soll Erbschaftsteuer prüfen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesverfassungsgericht-soll-erbschaftsteuer-pruefen-a-860494.html)
Firmen, GmbH's und KG's deren Vermögen nur aus Geldanlagen bestehe, werde ungerechtsfertigterweise überbegünstigt... Wurde auch Zeit! Ich habe mein Unternehmen verkauft, da wird die Finanzverwaltung sich freuen.....:-)
wohclef 10.10.2012
Es bleibt nur die rückwirkende Versteuerung von Erbschaften übrig und das mindestens ab dem Jahr 2006.
Es bleibt nur die rückwirkende Versteuerung von Erbschaften übrig und das mindestens ab dem Jahr 2006.
Emil Peisker 10.10.2012
Nicht die Verfassungsrichter, sondern der Bundesfinanzhof. Die Richter vom BVerfG müssen sich noch eine Meinung bilden...
Zitat von box-hornwas ist denn das für eine schwachsinnige Überschrift. Die Verfassungsrichter halten mit Nichten die Erbschaftssteuer für Verfassungswidrig sondern sehen die steuerliche Bevorzugung von vererbten Betrieben gegenüber vererbten "normalen" Vermögen kritsch - das ist etwas vollkommen anderes.
Nicht die Verfassungsrichter, sondern der Bundesfinanzhof. Die Richter vom BVerfG müssen sich noch eine Meinung bilden...
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Staat & Soziales
alles zum Thema Steuern

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Mittwoch, 10.10.2012 – 12:28 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 410 Kommentare






TOP



TOP