Wirtschaft


DGB-Kritik: Staat subventioniert Leiharbeit mit Hartz IV

Tausende Leiharbeiter brauchen zusätzlich Hartz IV zum Leben. Laut DGB kostet das den Staat mehr als 300 Millionen Euro im Jahr. Die Allgemeinheit subventioniert damit Niedriglöhne, kritisieren die Gewerkschafter.

Demo der IG Metall: 16 Prozent der aufstockenden Hartz-IV-Leistungen für LeiharbeiterZur Großansicht
dapd

Demo der IG Metall: 16 Prozent der aufstockenden Hartz-IV-Leistungen für Leiharbeiter

Nürnberg/Berlin - Der Steuerzahler subventioniert nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) die Leiharbeit in Deutschland massiv mit Hartz-IV-Geldern. Allein im Jahr 2011 habe der Bund schlecht verdienende Leiharbeiter mit insgesamt 307,6 Millionen Euro aufstockenden Hartz-IV-Leistungen unterstützt. Das berichtet der Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik im DGB-Bundesvorstand, Wilhelm Adamy. Adamy ist auch Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) und beruft sich dabei auf Bundesagentur-Zahlen.

"In keiner anderen Branche waren die Hartz-IV-Aufwendungen für Vollzeitbeschäftigte höher als in der Leiharbeit. Nicht existenzsichernde Löhne werden über Hartz IV staatlicherseits immer noch massiv subventioniert", kritisierte der Arbeitnehmervertreter im BA-Kontrollgremium. Im Jahr 2011 seien knapp 16 Prozent der aufgewendeten Hartz-IV-Leistungen an Leiharbeiter geflossen; dabei beschäftige die Zeitarbeitsbranche nur drei Prozent aller Arbeitskräfte.

Und auch im vergangenen Jahr war die Situation kaum besser. Nach Adamys Erkenntnissen sind Beschäftigte im Verleihgewerbe wegen ihres geringen Lohns weit überdurchschnittlich auf Hartz IV angewiesen. Im Juni 2012 bezogen 9,6 Prozent aller Leiharbeitskräfte Hartz IV; bezogen auf die Beschäftigten aller Branchen zusammen liege dieser Anteil im Schnitt lediglich bei 2,5 Prozent. "Das Verarmungsrisiko beschäftigter Leiharbeitskräfte ist folglich drei- bis viermal höher als in der Wirtschaft insgesamt", stellte der DGB-Vertreter fest.

Die Entwicklung kritisierten auch die Grünen im Bundestag. Allein im Juni 2011 hätten 54.000 Haushalte, in denen mindestens ein Leiharbeiter lebte, noch Geld vom Jobcenter erhalten, berichtete die "tageszeitung" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. In 86 Prozent der Fälle war der Leiharbeiter Vollzeit beschäftigt. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte, dass die Jobcenter Arbeitslose zu häufig in Leiharbeit vermittelten. Leiharbeit bedeute für die Betroffenen "Unsicherheit und Einbußen bei der Lebensplanung".

cte/dpa

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insgesamt 96 Beiträge
Spassbremse 26.02.2013
Es wird nicht lange dauern, und arbeitgebernahe Verbände bzw. Zeitarbeitsverbände werden sich zu Wort melden. Die Quintessenz dürfte wie folgt ausfallen: "Zeitarbeit ist notwendig, weil sie geringfügig Qualifizierten [...]
Es wird nicht lange dauern, und arbeitgebernahe Verbände bzw. Zeitarbeitsverbände werden sich zu Wort melden. Die Quintessenz dürfte wie folgt ausfallen: "Zeitarbeit ist notwendig, weil sie geringfügig Qualifizierten und/oder älteren Arbeitnehmern, die ansonsten auf dem ersten Arbeitsmarkt nur wenig bis gar keine Chancen hätten, Fuß zu fassen, die Möglichkeit bietet, am Erwerbsleben teilzunehmen. Die Arbeit, die diese Beschäftigen verrichten, ist eigentlich gar nicht wirklich vonnöten und dient lediglich als Arbeitsbeschaffungs- und Integrationsmaßnahme. Daher auch die notwendige Subvention durch die Allgemeinheit. Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass durch sogar "Klebeeffekte" zahlreiche Arbeitnehmer wieder den Weg in den ersten Arbeitmarkt fänden." Ja, das dürfte wohl ungefähr hinkommen...
KaWiDu 26.02.2013
Man muss nicht immer alles ernst nehmen, was Gewerkschaften sagen - aber hier haben sie zu 100% Recht: Wenn niedrige entlohnte Arbeit durch HartzIV aufgestockt wird, dann ist das eine Form von Subvention, mit der der Staat [...]
Man muss nicht immer alles ernst nehmen, was Gewerkschaften sagen - aber hier haben sie zu 100% Recht: Wenn niedrige entlohnte Arbeit durch HartzIV aufgestockt wird, dann ist das eine Form von Subvention, mit der der Staat Niedriglöhne fördert. Traurig, aber wahr. Wenn man Menschen nicht verelenden lassen will, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten: a) Mindestlohn (und den haben sogar die neoliberalen USA, das ist also wahrlich kein Teufelswerk) b) ein allgemeines Bürgereinkommen wie z.B. das BGE (bedingungsloses Grundeinkommen; ich persönlich schwärme ja dafür, auch wenn dazu noch viel Gehirnschmalz nötig wäre, weil die Idee noch nicht ausgereift ist)
M. Michaelis 26.02.2013
Was ist denn so schwer dabei die unsinnige Konstruktion zu beenden die Gewinne ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse zu subventionieren. Es würde völlig ausreichen regionale Unterschiede bei der Lebenshaltung und [...]
Was ist denn so schwer dabei die unsinnige Konstruktion zu beenden die Gewinne ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse zu subventionieren. Es würde völlig ausreichen regionale Unterschiede bei der Lebenshaltung und familiären Mehrbedarf auszugleichen und einen allgmeinen flächendeckenden Mindestlohn festzulegen der über dem Existenzminimum einer alleinstehenden Person liegt. Natürlich würde das auch Arbeitsplätze vernichten, diese aber machen wirtschaftlich ohnehin für niemanden Sinn.
M. Michaelis 26.02.2013
Das Problem ist doch nicht die Zeitarbeit sondern das fehlen eines allgemeinen Mindestlohns.
Zitat von SpassbremseDie Quintessenz dürfte wie folgt ausfallen: "Zeitarbeit ist notwendig, weil sie geringfügig Qualifizierten und/oder älteren Arbeitnehmern, die ansonsten auf dem ersten Arbeitsmarkt nur wenig bis gar keine Chancen hätten, Fuß zu fassen, die Möglichkeit bietet, am Erwerbsleben teilzunehmen. Die Arbeit, die diese Beschäftigen verrichten, ist eigentlich gar nicht wirk
Das Problem ist doch nicht die Zeitarbeit sondern das fehlen eines allgemeinen Mindestlohns.
daldner 26.02.2013
sind politsch gewollt und werden durch ein System der Zuweisungen durch die ARGE unter Sanktionsandrohungen am Leben erhalten. Den Leuten kommt man dann mit Formeln wie "Hauptsache Arbeit"
sind politsch gewollt und werden durch ein System der Zuweisungen durch die ARGE unter Sanktionsandrohungen am Leben erhalten. Den Leuten kommt man dann mit Formeln wie "Hauptsache Arbeit"
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  • Dienstag, 26.02.2013 – 18:24 Uhr
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Allerdings kann die Bereitschaftszeit in aktive und inaktive Phasen gesplittet werden. Aktive Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit, inaktive Bereitschaftszeit nicht.
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Eine Arbeitszeit von mehr als 60 Wochenstunden ist nur ausnahmsweise und durch Vereinbarung der Tarifparteien möglich.
Für Beschäftigte, bei denen durch Ausnahmeregelungen die inaktive Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gerechnet wird, gilt eine neue Obergrenze von 65 Stunden pro Woche.

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