Berlin - Seit Anfang des Jahres wird das Elterngeld auf eine neue Art berechnet - dadurch erhalten offenbar viele Mütter und Väter weniger Bezüge, als sie früher bekommen hätten. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") am Dienstag unter Berufung auf Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner.
Im ungünstigsten Fall lägen die Zahlungen für ein Kind, das in diesem Jahr geboren wird, 40,43 Euro im Monat niedriger als für ein Kind, das noch im Dezember 2012 geboren wurde, heißt es. Diese Differenz ergebe sich für eine verheiratete Mutter oder einen verheirateten Vater mit einem Bruttoeinkommen von 4100 Euro im Monat.
Auch für Leute, die nur die Hälfte verdienten, sei der Ausfall nicht unbeträchtlich. Bei einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro falle das Elterngeld monatlich um 10,18 Euro niedriger aus als bei der bisher gültigen Kalkulation.
Die Elterngeld-Kürzung kommt laut "SZ" durch die Art zustande, wie das Nettogehalt berechnet wird. Die Obergrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung werde nicht berücksichtigt. Gutverdienern unterstelle man bei der Berechnung des Elterngeldes höhere Beitragszahlungen, als sie real geleistet hätten. Das drücke das Nettogehalt.
Zudem erfasst die Berechnung des Elterngeldeszwischenzeitliche Steuersenkungen nicht. Es wird stets die Steuerlast vom Beginn des vergangenen Jahres angenommen. Diese liegen meist höher als im ersten Jahr der Elternschaft - was die Bezüge zusätzlich drückt.
ssu/dpa-AFX
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