Brüssel - Das Europäische Gericht hat den Kontrollmöglichkeiten der Kommission beim Emissionshandel enge Grenzen gesetzt. Die Kommission dürfe die von den Staaten vorgelegten Berechnungen über die der Industrie zustehenden Emissionszertifikate nicht ohne weiteres durch ihre eigenen Daten ersetzen, erklärte das Gericht erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg. Die Argumentation der Kommission, nur so seien europaweit einheitliche Spielregeln für den Emissionshandel zu gewährleisten, wurde zurückgewiesen.
Der Emissionshandel ist eines der wichtigsten Instrumente für den Klimaschutz. Um den Treibhausgasausstoß einzuschränken, erhalten Industrieunternehmen vom Staat eine begrenzte Anzahl von Verschmutzungsrechten, sogenannte Emissionszertifikate. Kommen sie damit nicht aus, müssen sie Zertifikate von anderen, umweltfreundlicher wirtschaftenden Unternehmen kaufen. Auf diese Weise sollen Anreize für Investitionen in klimaschonende Technik geschaffen werden.
Damit dieses System europaweit funktioniert, haben alle EU-Staaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 Pläne für die Aufteilung der Emissionszertifikate aufgestellt. Die von Polen und Estland vorgelegten Pläne wurden von der EU-Kommission 2007 drastisch zusammengestrichen: Polen musste die Zahl der für 2008 bis 2012 eingeplanten Zertifikate um 27 Prozent kürzen, Estland sogar um 48 Prozent.
Als Begründung führte die Kommission Zweifel an den von den beiden Mitgliedstaaten angestellten Berechnungen an, die mit ihren eigenen nicht übereinstimmten. Das EU-Gericht erster Instanz erklärte nun aber, die Kommission könne ihre eigenen Daten nicht zum allgemeingültigen Maßstab erheben. Sie habe damit ihre Kompetenzen überschritten.
ssu/AP
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