Von Sven Böll, Stefan Schultz und Christian Teevs
Das Gezerre um Deutschlands Atomzukunft hat für die Energiewirtschaft weitreichende Folgen, für die Konzerne geht es um ein Mega-Geschäft. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) rechnet damit, dass die vier großen Energieversorger bei einer Laufzeitverlängerung um 25 Jahre und einem Strompreis von 80 Euro pro Megawattstunde gut 233 Milliarden Euro einstreichen würden. Der Bremer Energieexperte Wolfgang Pfaffenberger beziffert die Gewinne sogar auf bis zu 339 Milliarden Euro - bei einer Laufzeitverlängerung von 60 Jahren und einem durchschnittlichen Strompreis von 120 Euro pro Megawattstunde:
Die Verhandlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium; derzeit lässt die Regierung von Forschungsinstituten prüfen, was eine Laufzeitverlängerung um bis zu 28 Jahre bedeutet. Beobachter gehen davon aus, dass die langsam voranschreitenden Verhandlungen politisch durchaus gewünscht sind. Kanzlerin Merkel wolle vermeiden, dass das Thema Atomkraft den Wahlkampf in NRW bestimme. Tatsächlich spaltet das Thema Kernkraft wie kaum ein anderes die Bevölkerung.
Zustimmungspflicht des Bundesrats umstritten
Und tatsächlich könnte die Wahl in NRW die Pläne zur Laufzeitverlängerung durchkreuzen. Denn verliert Schwarz-Gelb die Mehrheit im Düsseldorfer Landtag, ist auch die Mehrheit für eine Laufzeitverlängerung futsch. Die Grünen haben bereits angekündigt, den Plan von Union und FDP zu blockieren. Auch die SPD dürfte eine Laufzeitverlängerung kaum mittragen: Der SPD-Chef und frühere Umweltminister Sigmar Gabriel hatte vor der Bundestagswahl im September 2009 einen aggressiven Anti-Atom-Wahlkampf geführt.
Wie fundiert die Drohungen der Opposition sind, ist indes noch nicht klar. Denn es ist durchaus umstritten, ob der Bundesrat bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten überhaupt mitreden darf. Das Atomgesetz ist wegen seiner weit reichenden Bedeutung für die Länder grundsätzlich ein sogenanntes Zustimmungsgesetz. Das heißt: Es muss vom Bundesrat abgesegnet werden.
Inwieweit Änderungen von Zustimmungsgesetzen allerdings ihrerseits der Zustimmungserfordernis des Bundesrats unterliegen, "ist umstritten", heißt es in einer internen Untersuchung, die der hessische CDU-Ministerpräsident Roland Koch und der damalige baden-württembergische CDU-Ministerpräsident Günther Oettinger Ende September 2009 an die Bundeskanzlerin schickten.
"Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass dies nicht generell gelte, jedoch dann, wenn das Gesetz durch die Änderung eine neue Tragweite und Bedeutung für den Vollzug durch die Länder erfahre", heißt es in der Untersuchung. Unsicher sei, ob eine erhebliche Ausweitung der Atomstromproduktion diese Voraussetzung erfülle. Generell spreche mehr dafür, dass die geplanten Änderungen des Atomstromgesetzes nicht der Zustimmung des Bundesrats unterliegen. Länder, die eine Verlängerung der Laufzeiten nicht mittragen, könnten dennoch versuchen, das Zustimmungsrecht geltend zu machen.
Fazit: Weil es keine abschließende Rechtssicherheit darüber gibt, ob der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung der Atommeiler zustimmen muss, dürfte im Falle einer Niederlage von Union und FDP in NRW ein monatelanger politischer Zoff drohen.
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