Euro-Krise: Oberste EU-Richter billigen Rettungsfonds ESM
Der Euro-Rettungsfonds ESM ist rechtmäßig. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit wiesen die Richter die Klage eines irischen Parlamentariers ab. Für die Gegner der Euro-Krisenpolitik schwindet damit die letzte Hoffnung.
Luxemburg - Das oberste EU-Gericht hat den neuen europäischen Rettungsschirm ESM abgesegnet. "Das Unionsrecht steht dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrags zur Einrichtung des ESM durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht entgegen", teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Er wies die Einwände des unabhängigen irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte.
Pringle sieht im ESM einen Bruch des europäischen Vertragstextes, weil Regierungen dadurch gezwungen würden, Milliardenbeträge zur Rettung von Krisenstaaten oder Banken bereitzustellen. Laut Pringle verletze das die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Lissaboner Vertrags, wonach die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten ist. Der Oberste Gerichtshof Irlands hatte Pringles Beschwerden zwar abgelehnt, die Klage aber an den EuGH verwiesen.
Der EU-Vertrag verbiete nicht, dass Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren, betonten die Richter nun. Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften. Zudem hafteten die am ESM beteiligten Staaten gar nicht für die Schulden anderer Länder.
Auch das Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln umgehe der ESM nicht. Dieses Verbot gelte lediglich für die nationalen Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank (EZB), erklärte der EuGH. Die EZB hat in der Krise Staatsanleihen mehrerer Euro-Länder am sogenannten Sekundärmarkt aufgekauft und begründet dies mit ihrem Auftrag der Geldpolitik. Dem ESM hingegen ist es auch erlaubt, Anleihen am Primärmarkt zu erwerben, also direkt von den Staaten.
Das Schnellverfahren, mit dem die Euro-Staaten den neuen Rettungsschirm installierten, sei rechtens gewesen - unter anderem, weil die Kompetenzen der EU durch ihn nicht ausgeweitet worden seien, urteilten die Richter.
Der ESM hatte Anfang Oktober seine Arbeit aufgenommen. Er soll Euro-Staaten, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit Krediten und Anleihenkäufen helfen. Dafür stehen dem Fonds insgesamt 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen bereits im September gebilligt.
stk/dpa/dapd
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